Der Urlaub in Großbritannien gestaltet sich seit dem 2. April 2025 deutlich schwieriger als zuvor. Zur Einreise benötigen EU-Bürger nun neben dem Reisepass noch ein zusätzliches Dokument: die Electronic Travel Authorisation (ETA) (>>DER WESTEN berichtete).
Seit der Umstellung kommt es immer wieder Problemen. Nun spricht die Verbraucherzentrale eine Warnung aus.
Urlaub in Großbritannien: Achtung Abzocke!
Wer keinen anderen Aufenthaltstitel oder Visum hat, benötigt zur Einreise nach Großbritannien eine ETA. Diese kann für 16 Pfund (umgerechnet etwa 19 Euro) beantragt werden. Aber Achtung: Wenn du nicht aufpasst, zahlst du schnell das Zehnfache des offiziellen Preises und darfst am Ende immer noch nicht einreisen. Die Verbraucherzentrale warnt Urlauber vor Drittanbietern, die dir das Geld aus der Tasche ziehen wollen.
Touristen müssen aufpassen, wo sie die ETA beantragen. Seriös wirkende Drittanbieter machen sich oft das Unwissen der Urlauber zunutze und verlangen „hohe Gebühren für einfache Ausfüllhilfen“, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Da das Verfahren noch relativ neu ist, zeigen Suchmaschinen oft zuerst die Seiten der Drittanbieter und sie kommen mit ihrer Masche durch. „Manche Seiten sehen täuschend echt aus“, haben teilweise sogar das britische Wappen oder sind in den Farben der Regierung gestaltet.
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Wer die ETA beantragt, muss seine persönlichen Daten angeben. Auch hier warnt die Verbraucherzentrale dringlich. Denn wer seine persönlichen Informationen an Dritte weitergibt, riskiert, Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden!
Hier beantragst du die ETA korrekt
Einige Drittanbieter verlangen über 160 Euro für das Ausfüllen des Formulars oder eine Weiterleitung. Bei unseriösen Drittanbietern wirst du oft erst bei der Zahlung über diesen hohen Preis informiert. Ein weiteres Indiz, um eine unseriöse Seite zu entdecken, ist das fehlende Impressum oder ein anonymes Unternehmen.
Um die ETA korrekt zu beantragen, solltest du dies direkt auf der Website des britischen Innenministeriums oder in dessen ETA-App aus dem App-Store tun. Die Verbraucherzentrale empfiehlt: „Nutzen Sie die offiziellen Wege zur Beantragung!“
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Das solltest du tun, wenn du auf den Betrug hereingefallen bist
Also: Wenn du nach Großbritannien in den Urlaub reisen möchtest, ist Vorsicht geboten. Wenn du doch auf eine der betrügerischen Seiten hereingefallen bist, solltest du sofort eine Rückerstattung beim Anbieter anfordern. Bewahre dafür am besten alle Belege, E-Mails oder auch Screenshots auf. Außerdem solltest du dich schnell an deine Bank oder Kreditinstitut wenden, denn oft ist eine Rückbuchung noch möglich.