Italien ist für viele das absolute Reise-Traumziel: Sonne, Strände, Pizza, Pasta – und natürlich ein Glas Aperol am Abend. Gerade am Gardasee träumen Urlauber von lauen Nächten mit Seeblick und einem guten Tropfen in der Hand. Doch wer das plant, sollte besser genau hinsehen.
Denn in einem der beliebtesten Orte am See gelten seit Kurzem strenge Regeln – und die können teuer werden.
Urlaub am Gardasee: Alkoholverbot – bis zu 500 Euro Bußgeld
Ein Strandurlaub mitten in den Bergen – das ist am Gardasee in Italien möglich. Die beliebte Urlaubsregion im Süden Europas beherbergt zahlreiche Wanderwege und auch etliche Badeorte direkt am See.
Einer der beliebtesten Ferienorte ist Limone sul Garda. Der Ort ist berühmt für seine Zitronenhaine und sein köstliches Olivenöl. Klar, dass sich viele schon bei der Buchung vorstellen, wie sie zu einer leckeren Focaccia einen Wein am See trinken.
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Doch aufgepasst! Dieser Traum könnte laut „Focus“ platzen, denn es gibt eine Verordnung, die den Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken verbietet. Wer dort also mit einem offenen Bier oder Wein durch den Ort schlendert, riskiert ein Bußgeld zwischen 25 und 500 Euro.
Die Regelung gilt jedes Jahr vom 19. April bis zum 1. November und betrifft sämtliche Straßen, Plätze, Gärten, Parks sowie öffentlich zugängliche Flächen innerhalb des Gemeindegebiets. Ausgenommen sind nur genehmigte Bereiche, etwa bei offiziellen Veranstaltungen, die entsprechend abgesperrt oder ausgewiesen sind.
Achtung! Regeln für den Transport von Flaschen – alle Infos im Überblick
Und nicht nur der Konsum, auch der Transport von alkoholischen Getränken ist nur eingeschränkt erlaubt: Nur wer die Flaschen in hermetisch verschlossenen oder versiegelten Behältern transportiert und direkt auf dem Weg in eine Privatunterkunft ist, darf die Flasche mitnehmen.
Warum das Ganze? Laut Verordnung hat der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren zu verschiedenen Problemen geführt: Menschenansammlungen, Verschmutzung durch weggeworfene Flaschen und Verpackungen sowie Störungen der öffentlichen Ordnung.
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