Seit dem 6. Mai hat Deutschland einen neuen Kanzler – im zweiten Anlauf. Und auch der Koalitionsvertrag steht. Am 5. Mai wurde der zwischen CDU, CSU und SPD unterzeichnet. Die neue Bundesregierung schreibt sich einen Politikwechsel auf die Fahne. Wirtschaftliche Stärke, stabile Finanzen, Reformen – auch in Sachen Miete?
Der Berliner Mieterverein hat da seine Zweifel. Vor allem, was die Neuerungen für Mieter in Berlin bedeuten und wie es mit der Mietpreisbremse und Co. weitergeht.
Miete in Berlin bald günstiger? Mieterverein hat Zweifel
Die neue Bundesregierung hat sich auch in puncto Miete einiges vorgenommen. Investitionen in „junges Wohnen“ sollen gefördert, Wohngeld vereinfacht und die Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert werden. Auch geplant sind stärkere Regulierungen bei Indexmieten. Das Gebäude-Energie-Gesetz (auch Heizungsgesetz) schafft die schwarz-rote Koalition dagegen ab.
Einige gute Ansätze, findet auch Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins e.V. Vor allem den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus, die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Regulierung von Kurzzeit-Mieten seien zu begrüßen.
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Das hat auch Auswirkungen auf Mieter in Berlin. Für Berlin sei zunächst die Verlängerung der Mietpreisbremse wichtig. Das ist aber allein nicht genug. „Vielmehr müssten endlich auch die lange geforderten Verbesserungen sowohl in der Anwendung als auch durch das Streichen unnötiger Ausnahmetatbestände angegangen werden“, erklärt Werner. Aber auch die Erweiterung des Umwandlungsschutzes, der die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigenbedarf regulieren soll, ist wichtig.
Viele vertane Chancen bei Mietreformen
Vertane Chancen sieht sie dennoch – vor allem im Klima- und Umweltschutz. So auch die Abschaffung des Heizungsgesetzes und Ersetzung dieses mit einer noch unklaren Regelung. Die Befürchtung: Die Kosten der Wärmewende könnten Mieter tragen.
Auch die „Absenkung der Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 11 Prozent sowie Aussagen zur Stärkung und Verbesserung von Mietspiegeln“ fehlten komplett.
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Gewünscht hätte sie sich vor allem eine Öffnungsklausel für mietpreisregulierende Instrumente. „Auf diese Weise hätten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz haben können, bei Bedarf vor Ort Instrumente wie Mietenstopp, abgesenkter Kappungsgrenze oder einen Mietendeckel zu integrieren“, meint Werner.