Die Mieten in Berlin sind für viele Menschen ein echtes Problem. Um die negative Entwicklung zu stoppen, sprach sich die Mehrheit der Hauptstädter im September 2021 bei einem Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen aus.
Nach knapp vier Jahren einigte sich die schwarz-rote Koalition nun auf die Eckpunkte eines Gesetzes zur Vergesellschaftung. Doch nun gibt es erste Kritik.
Miete in Berlin: Entscheidungsträger machen nun Ernst
An der Mietsituation in Berlin soll sich künftig einiges ändern. Deshalb haben sich die CDU und SPD am Wochenende auf Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz geeinigt. Dieses soll, wie es der Name bereits vermuten lässt, einen Rechtsrahmen für potentielle Vergesellschaftungen vorgeben. Die Entscheidungsträger planen, bis zum Jahresende einen Gesetzesentwurf im Abgeordnetenhaus einzubringen.
Auch interessant: Freibad in Berlin: Gewaltausbruch am Einlass – „Konsequent geahndet“
„Wir reden hier nicht von Enteignungen“, betonte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner am Sonntag (22. Juni). Vielmehr solle das Gesetz dem Staat die Möglichkeit zum Eingriff gewähren, „wenn es offensichtliche, manipulative Fehlentwicklungen gibt“. Auch SPD-Fraktionschef Raed Saleh betonte den „regulierenden Charakter“ der angestrebten Regelung.
Es gibt heftigen Gegenwind
Doch nicht alle Beteiligten sind von den Plänen der schwarz-roten Koalition begeistert. Die Initiative „Deutsche Wohnen (DW) & Co. enteignen“, für deren Vorschlag die Berliner 2021 beim Volksentscheid mit knapp 58 Prozent mehrheitlich abstimmten, kritisierte das angekündigte Rahmengesetz als unzureichendes „Ablenkungsmanöver“. Die Eckpunkte für eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne seien durch eine in der Vergangenheit von Rot-Grün-Rot eingesetzte Expertenkommission bereits gesteckt.
Mehr News aus Berlin:
„Von einem Rahmengesetz wird aber keine einzige Wohnung vergesellschaftet und somit auch keine einzige Miete günstiger“, betonte Lara Eckstein, Sprecherin der Initiative, gegenüber dem „Tagesspiegel“. Und weiter: „Die Lage für Mieter*innen verschlechtert sich mit jedem Tag – aber CDU und SPD präsentieren bloß grobe Eckpunkte für ein Gesetz, in dessen Rahmen dann alles nochmal diskutiert werden soll. Angesichts der Mietenkrise ist das politisches Versagen.“
Bis das Gesetz in Kraft tritt, soll es indes noch dauern. Frühstens zwei Jahre nach seiner Verkündung wird es soweit sein. Vor seiner Anwendung soll das Bundesverfassungsgericht das Gesetz überprüfen.