Das Winzerfest „Rheingauer Weinbrunnen“ ist ein beliebter Treffpunkt bei Berliner Weinliebhabern. Doch das Fest am Rüdesheimer Platz steht vor einer großen Herausforderung.
Die Klage eines Anwohners führte zu einer neuen Regelung – für die Winzer kaum umsetzbar. Nun steht eine technische Lösung im Raum, die für mehr Klarheit und Ruhe sorgen soll. Doch wie genau die umgesetzt werden soll, ist bislang unklar.
Beliebtes Berliner Winzerfest vor dem Aus – Lärmampel als Lösung?
Die Betreiber des Weinbrunnens mussten zuletzt darauf achten, dass sich nie mehr als 250 Gäste gleichzeitig auf dem Platz aufhalten. Grund war eine erfolgreiche Klage eines Anwohners wegen Lärmbelästigung. Auf dem öffentlich zugänglichen Gelände erweist sich das allerdings als wenig praktikabel. Als neue Lösung diskutieren Bezirkspolitiker in Charlottenburg-Wilmersdorf den Einsatz einer sogenannten Lärmampel, heißt es in einem Bericht des „Tagesspiegel.“
+++ Berlin: Bezirk greift bei Weinfest durch! Winzer sind fassungslos +++
Diese soll in Echtzeit anzeigen, ob es zu laut ist. Die CDU reichte dazu einen Antrag ein, dem der zuständige Ausschuss bereits zugestimmt hat. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wird voraussichtlich am 17. Juli darüber entscheiden.
Ordnungsstadtrat skeptisch – Maßnahme nicht praktikabel
Ein ähnlicher Antrag der FDP scheiterte im Juni, weil andere Fraktionen keine sofortige Abstimmung wollten. Nun greift die CDU denselben Vorschlag erneut auf. Die Idee trifft auf Zustimmung – auch weil sie technisch einfach und relativ kostengünstig umsetzbar ist. Wer die Ampel bezahlt, ist aber noch unklar, bei einem handelsüblichen Preis von ca. 90 Euro sollte es daran jedoch nicht scheitern. Die 250-Personen-Grenze soll zunächst ausgesetzt bleiben. Das entschied das Bezirksamt, nachdem ein Anwalt der Winzer die sofortige Aufhebung gefordert hatte.
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Der Berliner Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) sieht eine Herausforderung bei der Lärmmessung. Denn die entscheidenden Werte entstehen nicht auf dem Fest, sondern beim klagenden Nachbarn. Die Lärmampel muss deshalb indirekte Lärmwerte korrekt umrechnen.
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