Seit Donnerstag (17. Juli) gilt in den Bussen und Bahnen Berlins ein Verbot von Messern und Waffen. Diese Maßnahme beschlossen CDU und SPD, um die Gewaltkriminalität einzudämmen. Die neue Verordnung basiert auf dem Waffengesetz und umfasst auch Bahnhöfe, Bahnsteige und Zugänge.
In Berlin gilt jetzt in allen Bahnen, Bussen und Bahnhöfen ein Waffenverbot
Das Verbot betrifft alle Messerarten sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Besonders Klapp- und Springmesser stehen im Fokus. Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr Polizei sowie Köche und Gastronomen dürfen Messer weiterhin mitführen, wenn sie diese aus beruflichen Gründen benötigen. Neu erworbene, noch verpackte Messer dürfen ebenfalls transportiert werden, ohne gegen die Verordnung zu verstoßen.
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Innensenatorin Iris Spranger hatte erst vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung des Berliner Senats erklärt, dass Waffen und Messer „im öffentlichen Raum und im ÖPNV nichts verloren“ haben. Das stellen wir mit der neuen Rechtsverordnung klar. Diese Regelung setzt eine Grenze und sendet ein deutliches Signal: Nein zu Messern im öffentlichen Raum“, so Spranger.
Polizei kann nun auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren
Die Polizei kann nun auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren, ob jemand beispielsweise auf Berliner Bahnhöfen eine Waffe bei sich trägt. Gefundene gefährliche Gegenstände werden beschlagnahmt.
Verstöße gegen die Vorschrift gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem können sie Konsequenzen für den Führerschein nach sich ziehen, wenn dadurch „Zweifel an der charakterlichen Eignung“ zum Führen eines Fahrzeugs bestehen, erklärte die Senatorin.
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Seit Februar gelten ähnliche Verbote an einigen Berliner Bahnhöfen wie dem Kottbusser Tor und dem Leopoldplatz. In diesen Gebieten wurden in den letzten Monaten schon fast 100 Messer sichergestellt.
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