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Berliner Bürgergeld-Empfänger reisen nach Mekka – doch woher hatten sie das Geld dafür?

Eine Berliner Familie reist trotz finanzieller Notlage nach Mekka und ruft damit das Jobcenter auf den Plan.

Berlin
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Wir verraten dir in diesem Video alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Wer seinen Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen bestreiten kann, bekommt in Deutschland Bürgergeld. In Berlin bekamen dies Ende 2023 rund 15,5 Prozent der aller bezugsberechtigten Bürger.

Nun stehen Bürgergeld-Empfänger aus der Hauptstadt im Fokus, die trotz ihrer prekären finanziellen Lage nach Mekka reisten. Wie konnten sie das Geld dafür auftreiben?

Berlin: Jobcenter möchte nun Geld zurück

Dieser Fall schlägt hohe Wellen. In Folge eines Gerichtsurteils sollte eine Berliner Familie knapp 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem sie im Zeitraum von Juni 2018 bis Dezember 2019 Bürgergeld bezogen hat. Grund dafür war unter anderem eine Pilgerreise nach Mekka.


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Diese stand nämlich in Verbindung mit einem teuren Geldgeschenk in Höhe von 62.250 Euro, die das Ehepaar von einer pflegebedürftigen Nachbarin als Dank erhalten habe, um sich den langersehnten Traum vieler Muslime zu erfüllen. Doch dabei hatten sie nicht mit dem Jobcenter gerechnet.

Das Amt rechnete einen Teil der Summe als Einkommen an, da sie deutlich über der freien Geschenksumme von 16.500 lag. Das wollte die Familie nicht akzeptieren und erklärte, dass es sich bei dem Betrag um eine zweckgebundene Zahlung gehandelt habe. So hätte die Reise nach Mekka insgesamt 55.600 Euro gekostet. Nachdem das Sozialgericht Berlin gegen die Betroffenen entschied, ging es laut „Merkur“ schließlich vor die Berufungsinstanz.

Richter lassen Argumente nicht gelten

Doch ohne Erfolg. Die Richter beanstandeten schlussendlich, dass es keine Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise gebe und die Kläger diverse Zahlungen mit Bargeld beglichen haben wollten – Quittungen konnten sie keine vorlegen. Aus Sicht der Justiz widerspreche es der Lebenserfahrung, die große Summe einer Flugreise bar zu bezahlen.


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Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Da eine Revision jedoch nicht zugelassen wurde, bleibt der Familie nun nur noch die Möglichkeit, beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision zu beantragen. Es bleibt also spannend.