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Berliner CDU-Mann gewinnt gegen AfD-Politiker – „Achse AfD-Moskau-Teheran-Hamas“

Vor dem Berliner Landgericht hat ein CDU-Politiker einen Sieg gegen einen AfD-Abgeordneten eingefahren. Es ging um einen Tweet.

Berlin
© Imago/Christian Ditsch, Imago/ITAR-TASS

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Zwischen diesen beiden Berliner Politikern steht die Brandmauer ganz offensichtlich. Der Berliner CDU-Politiker Christian Gräff und der AfD-Abgeordnete Gunnar Lindemann haben sich zuletzt vor Gericht getroffen. Mit einem positiven Ausgang für den Konservativen.

Der hatte den Rechtsaußen-Politiker in einem Tweet eine große – auch finanzielle – Nähe zu Russland vorgeworfen. Der wehrte sich juristisch. Doch nun bekam Gräff vor dem Berliner Landgericht recht.

Berliner CDU-Mann gewinnt gegen AfD-Politiker

Gräff, der per Direktmandat in Marzahn-Hellersdorf ins Abgeordnetenhaus eingezogen ist, war in den vergangenen Wochen mehrfach auf der Plattform X (ehemals Twitter) mit Lindemann aneinander geraten. Vor allem an einem Tweet entzündete sich der Zoff. Gräff hatte geschrieben: „Die Achse AfD-Moskau-Teheran-Hamas steht und Herr L. ist jemand der direkt von Moskau mitfinanziert wird, über seine zahlreichen Reisen nach Osteuropa“.

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Das wollte Lindemann so nicht über sich lesen, forderte die Löschung des Tweets und ging schließlich vor Gericht. Der „Tagesspiegel“ berichtet nun über die Entscheidung – und die sah den Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt. So lasse sich Gräffs Äußerung darauf zurückführen, dass Lindemann „zu unterschiedlichsten Anlässen“ nach Russland eingeladen worden war, heißt es in der Begründung. Weiter heißt es: „Dass diese Reisen von ihm und nicht von Seiten der Einladenden finanziert worden sind, hat der Antragsteller weder dargetan noch glaubhaft gemacht.“


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Auch, dass Gräff behauptete,  der „Terror in Israel“ sei durch „Leute“ wie Lindemann mitverursacht worden, werteten die Richter als zulässige Meinungsäußerung. Dabei folgte das Gericht der Argumentation, dass Wladimir Putins Regierung das Mullah-Regime im Iran unterstützt. Dieses wiederum finanziert die Terror-Organisation Hamas. Die Nähe der AfD zur russischen Führung ist indes unbestritten. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.