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Berlin dreht diesen Sehenswürdigkeiten jetzt das Licht ab

Schon seit letztem Jahr werden zahlreiche Gebäude in Berlin nachts nicht mehr angestrahlt und das soll erst einmal so bleiben.

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© IMAGO/Panthermedia

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Lichter können träge und langweilige Orte schnell auf ein neues Level haben. Mit coolen Effekten und Farben wird die Beleuchtung dadurch schon mal selbst zum eigentlichen Highlight.

Aber auch berühmte Sehenswürdigkeiten in verschiedenen Städten werden von Lichtern angestrahlt und wirken so bei Nacht nochmal ganz anders. In Berlin entschied man sich jetzt bei über hundert Gebäuden dagegen. Sie werden somit nachts weiterhin nicht angestrahlt.

Berlin: So viele Gebäude werden nicht angestrahlt

Das bestätigte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt am Montag (02.10), berichtet die „Deutsche Presse-Agentur“. Dabei geht es um rund 150 öffentliche Gebäude und Wahrzeichen in Berlin. Darunter das Schloss Charlottenburg, der Berliner Dom, das Rote Rathaus, die Siegessäule, die Staatsoper, die Deutsche Oper, das Zeughaus, das Elefantentor am Zoo-Eingang, die Ruine Anhalter Bahnhof und die Amerika Gedenkbibliothek. Noch bis Ende September 2024 wird es keine Anstrahlung dieser geben.

Der ehemalige rot-grün-rote Senat hat das im Sommer letzten Jahres entscheiden. Vor dem Hintergrund steigender Strom- und Gaspreise war dies eine Maßnahme zum Energiesparen. Erst im März hatte der rot-grün-rote Senat diese noch verlängert. Und auch der neue Senat hält jetzt daran fest.

DIESE Gebäude werden noch angestrahlt

Das wohl aus nachvollziehbaren Gründen. Denn laut Umweltverwaltung sind dadurch Einsparungen von jährlich 150.000 bis 200.000 Kilowattstunden Strom möglich. Und Kosteneinsparungen von 40.000 Euro. Keine kleine Summe.

Aber nicht bei allen in der Zuständigkeit des Senats für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz liegenden Gebäuden in Berlin bleiben die Licht-Strahler aus, berichtet der „RBB“. Aufgrund von protokollarischen Pflichten werden weiterhin einige Bauwerke angestrahlt. Dazu zählt zum Beispiel die Beleuchtung der Flaggen am Roten Rathaus. Auch Gebäude mit Gefährdungseinstufung erhalten Beleuchtung. So unter anderem das Jüdische Museum und die Neue Synagoge.


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Aber bei einigen öffentlichen Gebäuden und Wahrzeichen der Hauptstadt liegt die Zuständigkeit auch gar nicht bei der Umweltverwaltung. Darunter das Brandenburger Tor und das Abgeordnetenhaus.