Besteht eine konkrete Gefahr, dass eine oder mehrere Personen eine Straftat oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit begehen, kann die Polizei diese Personen in Unterbindungsgewahrsam nehmen.
Ein solcher Fall ereignete sich am Donnerstag, den 4. Juli, in Berlin-Hellersdorf. Drei Männern wird vorgeworfen, eine ganze Reihe von Straftaten begangen zu haben.
Berlin: Aufruhr in Hellersdorf
Wie die Berliner Polizei mitteilt, kam es gegen 8:20 Uhr zu einem Einsatz in einem Mehrfamilienhaus. Zeugen beobachteten, wie zwei Männer im Alter von 23 und 28 Jahren abwechselnd mit einer Schreckschusswaffe aus einem Fenster feuerten – offenbar mehrfach in Richtung eines 16-jährigen Passanten, der glücklicherweise unverletzt blieb.
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Die Schreckschusswaffe sollen die beiden Tatverdächtigen von ihrem 32-jährigen Nachbarn erhalten haben, nachdem sie ihn zur Herausgabe genötigt hatten. Die Schüsse wurden offenbar aus dessen Wohnung abgegeben, bevor die Männer diese wieder verließen.
Die Liste der mutmaßlichen Delikte ist lang
„Noch im Mehrfamilienhaus nahmen alarmierte Einsatzkräfte das Duo fest und stellten die Tatwaffe in der Wohnung des 32-Jährigen sicher. Im weiteren Verlauf äußerte sich der 28-Jährige mehrfach fremdenfeindlich und verwendete nationalsozialistische Parolen gegenüber den Einsatzkräften“, berichtet die Polizei.
Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab bei ihm einen Wert von rund 2,5 Promille. Zudem steht der Mann im Verdacht, bereits gegen 4 Uhr den polizeilichen Notruf missbraucht zu haben. Um 6:35 Uhr soll er außerdem gemeinsam mit einem 21-jährigen Komplizen Hausfriedensbruch bei einem anderen Nachbarn begangen haben.
Auch bei diesem Vorfall kam es laut Polizei erneut zu rechtsextremen Äußerungen durch die 23- und 28-Jährigen. Der 21-Jährige wiederum fiel durch frauenfeindliche und fremdenfeindliche Aussagen gegenüber den eingesetzten Beamtinnen und Beamten auf, als diese ihn aufforderten, eine Sitzbank zu verlassen. Da er auch einen Platzverweis ignorierte, wurde er festgenommen.
„Bei der Festnahme leistete der Störer Widerstand und trat um sich. Dabei traf er einen Polizisten am Unterschenkel, versuchte ihn in die Schulter und den Arm zu beißen und beleidigte ihn“, so die Polizei weiter. Verletzt wurde dabei jedoch niemand.
Ein Bereitschaftsrichter ordnete schließlich für alle drei Männer den Unterbindungsgewahrsam an, um weitere Straftaten zu verhindern.
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Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Bedrohung mit Waffen, Verstoßes gegen das Waffengesetz, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Hausfriedensbruchs, Nötigung, Missbrauchs von Notrufen, Widerstands gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung.