Veröffentlicht inAktuelles

Berlin: Teure Klassenfahrt! Sohn kauft Wodka, Mutter muss blechen

Wenn Kinder auf einer Klassenfahrt Mist bauen, müssen die Eltern im Zweifel dafür zahlen. Das ergab nun folgendes Gerichtsurteil aus Berlin.

© IMAGO/Action Pictures/Bihlmayerfotografie

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Über 800 Schulen zählt Berlin. Der Schulalltag prägt das Leben tausender Kinder und Teenager. Für viele Schüler ist die Klassenfahrt das Highlight des Schuljahres. Raus aus dem gewohnten Umfeld und mit den Freunden eine neue Stadt entdecken.

Allerdings kann man sich auf einer Klassenfahrt auch richtig daneben benehmen. So wie dieser Schüler einer zehnten Klasse eines Berliner Gymnasiums. Diese Aktion kam seine Mutter jetzt richtig teuer zu stehen.

Berlin: Wodka-Kauf auf Klassenfahrt, Mutter muss dafür blechen

Wenn ihre Kinder auf der Klassenfahrt Mist bauen, müssen die Eltern im Zweifel tief in die Tasche greifen. So urteilte das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag (9. Januar). Die Mutter eines Berliner Schülers musste das jetzt am eigenen Leib erfahren.


Auch interessant:
Berlins wichtiges Versprechen an die Schulen – es wurde höchste Zeit


Der Zehntklässler eines Berliner Gymnasiums hatte 2022 während einer Klassenfahrt nach München gemeinsam mit sechs anderen Schülern zwei Flaschen Wodka gekauft. Die Gymnasiasten wurden dabei erwischt und von der Fahrt ausgeschlossen. Die Kosten für die Heimreise sollten sie selbst übernehmen.

Verwaltungsgericht entscheidet: Mutter muss zahlen

Die Mutter des Zehntklässlers weigerte sich, den Betrag in Höhe von 143,60 Euro zu zahlen. Und das, obwohl sie im Vorfeld unterschrieben hatte, die Rückreisekosten im Fall eines Ausschlusses von der Klassenfahrt wegen verbotenen Alkoholerwerbs zu übernehmen.


Mehr Neues aus Berlin:


Das Land Berlin klagte gegen die Mutter des Schülers und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Frau für das Vergehen ihres Sohnes zur Kasse gebeten werden darf. Sie muss die Fahrtkosten nun bezahlen.