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Miete in Berlin: Vermieter dreht die Heizung ab – so kannst du dich dagegen wehren

Viele Mieter in Berlin müssen in ihren Wohnungen frieren, weil die Vermieter die Heizung noch nicht aufdrehen wollen. Ist das rechtens?

Miete in Berlin
© IMAGO/Westend61

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Seit letzter Woche ist es in Berlin deutlich kälter geworden. Vor allem nachts können die Temperaturen jetzt schon auf unter 10 Grad fallen. Bei einigen Mietern in Berlin ist es in der Wohnung bereits so kalt, dass sie die Heizung aufdrehen müssen. Doch was tun, wenn sich der Vermieter weigert und die Heizung nicht aufdreht?

Muss man sich das wirklich gefallen lassen und mit mehreren Decken in der Wohnung herumlaufen? BERLIN LIVE hat sich beim Berliner Mieterverein über die Rechte der Mieter bei den kalten Temperaturen erkundigt.

Miete in Berlin: Die Heizperiode hat begonnen

Auch wenn es für die Dauer der Heizperiode keine gesetzliche Regelung gibt, geht man im Allgemeinen von der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April aus. Natürlich nur, wenn es nicht anders im Mietvertrag vereinbart wurde. In dieser Zeit muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Heizungen in den Wohnungen funktionieren.

Doch auch außerhalb der Heizperiode dürfen die Temperaturen in der Wohnung tagsüber nicht unter 18 Grad sinken, wenn absehbar ist, dass die Kälteperiode länger als 1 bis 2 Tage anhält. „Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber gar unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden. Denn hier ist die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten“, erklärt der Berliner Mietverein.

So kannst du dich gegen den Vermieter wehren

Doch was tun, wenn sich der Vermieter weigert, die Heizung selbst während der Heizperiode anzuschalten? Gerade jetzt klagen viele Mieter in Berlin darüber, dass es in ihrer Wohnung zu kalt ist, weil ihre Heizung noch abgeschaltet ist.

„Wird die Heizung nicht in Betrieb genommen oder wird nur unzureichend geheizt, kann unter Umständen die Miete gemindert werden. Denn dann ist die Wohnung nicht in vertragsgemäßem Zustand“, so der Berliner Mietverein.


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Bei Raumtemperaturen von 16 bis 18 Grad im Winter kann man eine Mietminderung von 30 Prozent einfordern. Bei einem totalen Heizungsausfall während der Heizperiode kann man sogar eine 100-prozentige Mietminderung einfordern.

Kommt der Vermieter nach der Abmahnung weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, können Mieter in Berlin Schadensersatz verlangen.