Clubs, Bars, Festivals – die Hauptstadt Berlin gilt als echte Partymetropole. In aller Regelmäßigkeit lassen es zahlreiche Bewohner richtig krachen und zelebrieren einen hedonistischen Lifestyle.
Nun gibt es gute Nachrichten für alle Nachtschwärmer. Die politischen Entscheidungsträger haben sich auf eine folgenreiche Änderung verständigt.
Berlin: Diese neue Party-Regelung steht im Fokus
Wer in Berlin gerne Party macht, wird diese neue Regelung sicher begrüßen: Events im Freien dürfen ab sofort an einigen Tagen bis Mitternacht stattfinden. Konkret geht es darum, dass Reinfeiern in bestimmte Feiertage zu ermöglichen. Aus diesem Grund hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt die entsprechende Lärmschutzverordnung geändert.
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Somit ist es dieses Jahr erstmalig gestattet, geräuschintensive Veranstaltungen wie Musikkonzerte am 30. April (Datum vor dem Tag der Arbeit) und am 2. Oktober (Datum vor dem Tag der Deutschen Einheit) bis 0 Uhr durchzuführen.
„Der Tag der Arbeit am 1. Mai sowie der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober haben für ganz Deutschland – und dem Land Berlin im speziellen – eine sehr besondere Bedeutung. Mit der beabsichtigten Änderungsverordnung möchte der Senat in Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik ein ausgelassenes Reinfeiern in diese Feiertage ermöglichen“, begründet Senatorin Ute Bonde (CDU) die Entscheidung.
Es gibt ein drittes Datum
Neben den beiden Daten, an denen die neue Regelung uneingeschränkt gilt, darf unter bestimmten Bedingungen auch am 21. Juni (Fête de la Musique) bis Mitternacht Musik gemacht werden. Und zwar, wenn der Folgetag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Aus Sicht von Bonde könne man so auch die Ruheschutzinteressen der betroffenen Nachbarn ins Blickfeld nehmen.
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Diese Neuigkeit ist – im wahrsten Sinne des Wortes – Musik in den Ohren der Berliner Partygänger. Sie können sich auf die langen, ausgelassenen Abende im Freien schon jetzt freuen.