In Deutschland passieren täglich schwere Straftaten. Doch bisher kann die Polizei dabei nicht immer so helfen, wie sie es gerne würde. Ihre Befugnisse werden durch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz geregelt. Das ist in einigen Bereichen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sehr streng.
Dennoch gibt es in Berlin schon seit längerem eine Diskussion über eine Verschärfung dieses Polizeigesetzes. Von Fußfesseln über Kameraüberwachung bis hin zum Abhören von Telefonaten ist der Katalog an Maßnahmen breit gefächert.
Berliner Polizei bekommt mehr Rechte
Wie die „BZ“ berichtete, haben sich die Berliner CDU und SPD darauf während ihrer Klausurtagung am Wochenende (21./22. Juni) geeinigt. Sie wollen noch vor der Sommerpause mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Zu den bereits besprochenen Neuerungen zählen unter anderem die Möglichkeit der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten.
Auch interessant: Große Veränderung bei zentraler U-Bahn in Berlin – Fahrgäste werden es sofort bemerken
Laut der Berliner Polizei handelt sich hierbei um Orte, an denen „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ verabredet, vorbereitet oder verübt werden. Darunter fallen Raubtaten, Brandstiftungen, gefährliche Körperverletzungen, gewerbs- oder bandenmäßiger Taschendiebstahl oder Rauschgifthandel.
Zu diesen Brennpunkten zählen in der Hauptstadt die Warschauer Brücke, der Alexanderplatz, der Görlitzer Park/Wrangelkiez, die Hermannstraße/Bahnhof Neukölln, der Hermannplatz/Donaukiez, das Kottbusser Tor und die Rigaer Straße.
Das könnte zukünftig möglich sein
Auch in puncto BVG sollen die Befugnisse für die Überwachungskameras ausgeweitet werden. Wie „BZ“ unter Berufung auf CDU SPD berichtet, sollen die Aufnahmen hier in Zukunft erst nach 72 Stunden gelöscht werden. Bisher sind es 48 Stunden. Opfer einer Straftat bekämen so mehr Zeit, um eine Anzeige zu erstatten.
Gleichzeitig könnten mit dem neuen Gesetz auch Frauen besser geschützt werden. Werden sie von ihrem gewalttätigen Mann bedroht, darf die Polizei ihm bisher nur untersagen, für 14 Tage nicht in die gemeinsame Wohnung zu gehen. Mit dem neuen Gesetz könnte dieser Zeitraum auf 28 Tage ausgeweitet werden. Doch das ist noch nicht alles.
Mehr News aus Berlin:
Männer, die schon einmal auffällig wurden, könnten mit einer Fußfessel ausgestattet werden. Damit könnten ihre Ex-Frauen selbstständig sehen, ob er sich der Wohnung nähert. Ein Modell, das in Spanien in dieser Form schon seit 2009 existiert.
Zusätzlich könnte die Polizei mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bekommen. Das betrifft Telefonate über Whatsapp und ähnliche Anbieter. Diese können bisher nur sehr schwer oder gar nicht verfolgt werden. Ob das Gesetz in dieser Strenge kommt, ist bislang noch nicht bekannt. Am 10. Juli soll im Abgeordnetenhaus darüber diskutiert werden. Möglich wäre, dass es 2026 in Kraft tritt.