Laut einem Bericht des RBB können Schweinehalter und Milchbetriebe in Brandenburg jetzt Entschädigungen für finanzielle Schäden beantragen, die ihnen durch die Maul- und Klauenseuche entstanden sind.
Diese Ausgleichszahlungen müssen sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg geltend machen. Die Mittel hierfür kommen von der EU (4,7 Millionen Euro) und vom Land Brandenburg (3,2 Millionen Euro).
Unterstützung für Betriebe in Brandenburg
Betroffene Schweinehalter erhalten Ausgleichszahlungen für Tiere, die zwischen dem 10. Januar und dem 14. April geschlachtet wurden. Milchbetriebe erhalten einen Ausgleich für die gesamten Milchmengenverluste ab dem 10. Januar, die durch das Verbringungsverbot verursacht wurden.
Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärte dazu: „Ich freue mich, dass es uns trotz eines komplexen Antragverfahrens in Brüssel gelungen ist, den betroffenen Betrieben zeitnah und möglichst unbürokratisch zu helfen und die Einkommensverluste so angemessen wie möglich zu kompensieren“
Maul- und Klauenseuche: Folgen für Berlin und Brandenburg
Der Ausbruch der Seuche wurde am 10. Januar in Märkisch-Oderland bei einer Büffelherde in Hönow erstmals seit Jahrzehnten wieder festgestellt. Zahlreiche Tiere mussten getötet werden, Tiertransporte wurden verboten, und einige Länder verhängten Importbeschränkungen. Trotz umfangreicher Maßnahmen entstanden zahlreiche Schäden.
Seit Mitte April gilt Brandenburg wieder als frei von Maul- und Klauenseuche. Doch die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich. Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium schätzt die Schäden auf rund acht bis neun Millionen Euro. Um Hilfe zu leisten, beantragte Deutschland Mittel aus der EU-Agrarreserve, die im Mai genehmigt wurden. Die nun bereitgestellten Gelder sollen betroffene Betriebe unterstützen und Einkommensverluste ausgleichen.
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