Am 17. Dezember 2024 spielten sich auf dem Flur des Berliner Verwaltungsgerichts in der Kirchstraße in Moabit erschreckende Szenen ab: Im Rahmen eines ausländerrechtlichen Verfahrens gegen ein Familienmitglied des berühmt-berüchtigten Al-Zein-Clans berichtete ein Journalist von vor Ort – und hakte für eine Stellungnahme bei den anwesenden Angehörigen nach.
Das schien dem Neffen des damals Angeklagten, Fadie Al Z., jedoch nicht zu gefallen. Er habe dem Reporter unvermittelt und mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen – und landete deshalb nun selbst auf der Anklagebank…
Clans in Berlin: 42-Jährige fühlte sich gestört
Wie aus einer Mitteilung des Kammergerichts hervorgeht, soll der 42-Jährige im Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung angegeben haben, sich damals von den Filmaufnahmen des Journalisten gestört gefühlt zu haben. Sein Schlag sei daraufhin eine reflexartige Reaktion gewesen. Seine anschließende Entschuldigung wurde vom Geschädigten jedoch nicht angenommen. Und auch die Richterin sah hinter dem Schlag ein absolutes Fehlverhalten.
Sie verhängte am 11. Juni eine unbedingte – also nicht zur Bewährung ausgesetzte – Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Das Urteil begründete sie damit, dass der Vorfall „als Angriff auf die Pressefreiheit“ zu werten sei und dies nicht hinnehmbar ist. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten sei die Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht gezogen worden. Auch eine positive Legalprognose – also die Erwartung, dass er auch ohne die Vollstreckung der Freiheitsstrafe künftig ein strafloses Leben führen werde – liege nicht vor.
Clans in Berlin: Familienmitglied gibt sich nicht zufrieden
Die Entscheidung der Richterin ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, binnen einer Woche Rechtsmittel in Form von Berufung oder Revision einzulegen.
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Auf dieses Zeichen dürfte nicht lange zu warten sein. Der 42-Jährige kündigte bereits Berufung gegen die Entscheidung an. Sollte dies nicht passieren, ist das Urteil rechtskräftig.