Veröffentlicht inAktuelles

Letzte Generation: Polizei muss Klimakleber 241 Euro zurückerstatten – und das wohl ziemlich oft

Seit mehr als anderthalb Jahren sind die Klimaaktivisten der Letzten Generation in Berlin aktiv. Vor Gericht werden sie oft verurteilt, ab und an bekommen sie aber auch Recht.

Letzte Generation
© IMAGO/Christian Grube

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Seit gut anderthalb Jahren blockieren Aktivisten der Letzten Generation immer wieder den Verkehr in Berlin, oder sorgen mit anderen spektakulären Aktionen wie einem Farbanschlag aufs Brandenburger Tor für Aufsehen. Dabei wird aus weiten Teilen der Politik ein immer härteres Vorgehen von Polizei und Justiz gefordert.

Während zuletzt eine Aktivistin in Berlin zu acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde, gibt es auch immer wieder andere Urteile. Immer wieder gibt es auch Freisprüche und milde Strafen – oder aber kleine juristische Etappensiege, wie diesen hier.

Letzte Generation: Zoff mit Polizei um 241 Euro

Der Fall, der sich letztendlich um 241 Euro dreht ist komplexe Paragrafenreiterei. Angefangen hat alles im Juni 2022. Ein Aktivist der Letzten Generation hatte sich auf einer Kreuzung festgeklebt, um damit gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Polizisten lösten ihn von der Fahrbahn ab und trugen ihn von der Straße.

Dafür erhob die Berliner Polizei im April 2023 eine Gebühr in Höhe von 241 Euro und stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO). Dagegen hat der Aktivist der Letzten Generation, der den Betrag zunächst zahlte, Klage erhoben. Diese ist zwar noch nicht entschieden, doch sein Eilantrag gegen den Gebührenbescheid hatte Erfolg. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts setzte ihn außer Kraft.

Letzte Generation: Eilantrag hat Erfolg

Das kam nämlich zu dem Schluss, dass die Gebühr nicht erhoben werden durfte, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten. Bei der polizeilichen Maßnahme habe es sich weder eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt, heißt es in der Begründung. Die Maßnahme habe nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.


Mehr News aus Berlin:


Durch diese Entscheidung muss die Polizei dem Aktivisten der Letzten Generation die bereits bezahlte Summe von 241 Euro vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann aber auch Beschwerde eingelegt werden. Der Fall ist übrigens nicht der einzige. Insgesamt hat die Polizei bis Anfang September fast 1.300 Gebührenbescheide verschickt. Es dürften weitere Rückzahlungen auf die Berliner Polizei zukommen. Die Letzte Generation schrieb bereits auf X (ehemals Twitter): „Berliner Polizei hat zehntausende Euro rechtswidrig von der Letzten Generation abgeknöpft und muss diese jetzt an uns zurückzahlen.“