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Miete in Berlin: Fliesen fallen von der Häuserwand! Aber Gericht untersagt günstige Lösung

Mieter in Berlin müssen einiges durchmachen: In diesem Haus fallen die Fliesen von der Wand, doch günstig renoviert werden darf nicht. Warum?

© imago images/Dirk Sattler

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Wer in Berlin zur Miete lebt, den kann in der Regel kaum noch etwas schockieren. Es ist absolut keine Seltenheit mehr, dass für baufällige Altbauwohnungen Unsummen verlangt werden. Wer in der Hauptstadt auf der Suche nach einer neuen Bleibe ist, sucht oft monatelange.

Im konkreten Fall geht es um ein älteres Mietshaus in Friedrichshain, bei dem seit geraumer Zeit die Fliesen von der Häuserwand fallen. Doch nun hat ein Gericht eine kostengünstige Lösung untersagt.

Miete in Berlin: Netze schützen Passanten vor fallenden Fliesen

In der DDR waren die vier großen Gebäude am Strausberger Platz in Friedrichshain ein echtes Aushängeschild. Anfang der 1950er Jahre wurden sie am Ost-Berliner Prachtboulevards Stalinallee, der heutigen Karl-Marx-Allee, errichtet. Doch von dem damaligen Glanz ist heute nicht mehr viel zu sehen. Die Fassade bröckelt, Fliesen fallen von der Wand. Und das, obwohl die Gebäude zwischen 1999 und 2000 umfassen saniert wurden.

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Mit einer neuen Fassade, mit auf einer vorgefertigten Trägerplatte aus Glasfaserbeton aufgeklebten Fliesen, sollte das Gebäude in neuem Glanz erstrahlen. Doch es gab Pfusch am Bau. Seit 2007 stürzen immer wieder Keramiken nach unten. Netze sollen Vorbeilaufende davor schützen. Eine Dauerlösung ist dies aber nicht.

Gericht fällt eindeutiges Urteil

Die Hauseigentümer wollten die Fehler beheben. Die günstige Lösung wäre das Anschrauben der Fliesen. Das hat der Bezirk jedoch untersagt. Die Firma zog vor Gericht. Nun steht das Urteil fest. Das Gericht gibt dem Bezirk recht. Die Fliesen an der Fassade des Berliner Miet-Hauses dürfen nicht verschraubt werden. Die Begründung: Als Teil eines Denkmalbereichs sei das Gebäude von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und sein Erhalt liege im Interesse der Allgemeinheit.


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Schrauben würde man laut Begründung schon von weitem sehen. Sie wirkten als „nicht bauzeitliche Fremdkörper“, fügten sich also nicht in das Gestaltungskonzept der 1950er Jahre ein. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Was mit den Häusern jetzt passiert, bleibt abzuwarten. (mit dpa)