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Miete in Berlin: Darum stehen so viele „Geisterhäuser“ jahrelang leer

Die Miete in Berlin ist ein schwieriges Thema. Denn auch ein Modell, welches ungenutzten Wohnraum wiederbeleben soll, hat einen Haken.

Miete in Berlin
© IMAGO/F. Anthea Schaap

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Die Wohnraumsituation in der Bundeshauptstadt spitzt sich seit einigen Jahren immer mehr zu. Und das obwohl eine große Anzahl leerstehender Häuser das Stadtbild schmückt. Das stößt bei vielen auf Unverständnis.

Doch es gibt eine Ursache, wieso die Hauptstadt ihre „Geisterhäuser“ nicht los wird. Was muss passieren, damit diese Grundstücke wieder nutzbar gemacht werden?

Miete in Berlin: Das Dilemma leerstehender Wohnungen

Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2018 gibt es in Berlin leerstehende Wohnhäuser im unteren zweistelligen Bereich. Würde man all diese Wohnungen nutzbar machen, wäre das schon mal ein guter Anfang bei der Wohnungsmisere. Fragt man nun das Land Berlin, wie man diese „Geisterhäuser“ am besten bekämpfen sollte, dann fällt oftmals das Zauberwort Treuhänder.


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Dieses Modell ist in der Theorie eine gute Möglichkeit, verlassene Wohnstätten aus ihrer jahrelangen Nutzlosigkeit zu reißen. Nun kündigte der Senat laut dem „rbb“ im Stadtentwicklungsausschuss an, diese Methode bei drei Häusern in Friedenau, Wedding und Lichterfelde zu testen. Die Crux dabei: Bereits im Dezember 2022 hatte der Senat erklärt, Treuhänder bei genau diesen drei Objekten einsetzen zu wollen. Getan hat sich seitdem nichts. Doch was genau ist eigentlich dieses Treuhandmodell, das Abhilfe schaffen soll?

So funktioniert das Treuhandmodell

Laienhaft könnte man sagen, dass das Treuhandmodell eine zeitweilige Enteignung darstellt. Dies kann immer dann geschehen, wenn ein Eigentümer dem Appell eines Bezirksamtes nicht Folge leistet, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Denn ignoriert der Eigner die Aufforderung der Behörde, so darf diese einen Treuhänder wie beispielsweise eine Wohnbaugesellschaft, einen Rechtsanwalt oder eine gemeinnützige GmbH hierfür beauftragen.

Nimmt dieser den Auftrag an, übernimmt er die Aufgaben des Eigentümers, um das betroffene Haus wieder bewohnbar zu machen. Sind diese Schritte abgeschlossen, so endet die Rolle des Treuhänders. Kommt der eigentliche Besitzer in der Folge seiner Pflicht nicht nach, den Wohnraum zu vermieten, so kann erneut ein Treuhänder berufen werden, der die Vermietung betreut.


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Da dieses Prozedere einen großen Einschnitt in die Eigentumsrechte bedeutet, kann das Modell aber nicht fahrlässig angewendet werden. Haben die Ämter keine absolute Rechtssicherheit auf ihrer Seite, müssen sie mit Klagen rechnen. Ein Szenario, das natürlich tunlichst vermieden werden soll. Angewendet wird das Konzept deshalb nur mit größter Vorsicht.

Hier trifft das Sprichwort „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ wie kein zweites zu. Deshalb ist es gar nicht so leicht, die Geisterhäuser wieder zum Leben zu erwecken.