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Neukölln: Zwei betrunkene Frauen fahren Ampel um! Aber keine will es gewesen sein

In Berlin-Neukölln endete eine Suff-Fahrt in einem Unfall. Die Polizei musste die Fahrerin ermitteln, denn sie gab sich nicht zu erkennen!

Neukölln
© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Der Berliner Stadtteil Neukölln

Diese Merkmale machen den Berliner Stadtteil Neukölln so einzigartig.

In Berlin, wie auch im Rest von Deutschland, wird Trunkenheit am Steuer als schweres Vergehen angesehen. Der Grund ist offensichtlich. Die Folgen können sowohl für diejenigen, die sich betrunken hinters Steuer setzen, als auch für andere Verkehrsteilnehmer gravierend sein. Immer wieder kommt es deswegen zu schweren Unfällen, bei denen Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.

Ein solcher Unfall ereignete sich in der Nacht zu Freitag (10. Mai) in Berlin-Neukölln. Als die Polizei am Unfallort eintraf, fanden sie zwei betrunkene Frauen vor. Keine der beiden will jedoch gefahren sein.

Neukölln: Suff-Fahrt endet an Ampel

Am 10. Mai endete gegen 0:25 Uhr in der Früh eine Suff-Fahrt mit einem heftigen Unfall. Zwei betrunkene Frauen haben laut der „BZ“ auf der Blaschkoallee in Neukölln eine Ampel umgenietet.


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Der VW, sowie die Lichtzeichenanlage erlitten dadurch einen Totalschaden. Als die Einsatzkräfte der Berliner Polizei eintrafen, gaben die beiden Frauen an, sich nicht erinnern zu können, wer gefahren sei. Klar war jedoch, dass beide Insassen betrunken waren.

Wer ist gefahren?

Solche Fälle, bei denen der Fahrer nicht sofort festzustellen ist, sind offenbar keine Seltenheit, denn die Berliner Polizei hat sofort die Ermittlungsaufgaben begonnen, um das Rätsel um die betrunkene Fahrerin zu lösen.

Die Polizisten sicherten noch am Unfallort DNA-Spuren von beiden Airbags im Wrack. Laut „BZ“ konnte die Tatverdächtige jedoch im darauffolgenden Gespräch ermittelt werden. Bei der Fahrerin soll es sich um eine 23-jährige Berlinerin handeln. Der VW gehöre ihr jedoch nicht. Der Atemalkoholtest ergab bei ihr 1,7 Promille und damit 1,2 Promille über dem erlaubten Grenzwert.


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Die Einsatzkräfte beschlagnahmten ihren Führerschein und nahmen sie zur Feststellung des genauen Alkoholwerts zur Blutabnahme in Polizeigewahrsam.