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Neukölln-Komplex: Urteil rechtskräftig – Neonazis müssen in den Knast!

Zwei Tatverdächtige im Neukölln-Komplex sind zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, wie jetzt bekannt wurde.

© IMAGO/Joko

Der Berliner Stadtteil Neukölln

Diese Merkmale machen den Berliner Stadtteil Neukölln so einzigartig.

Im Neukölln-Komplex, der insgesamt über 70 Straftaten gegen Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, umfasste, ist ein Urteil gefallen. Die Richter haben entschieden: Ein polizeibekannter Neonazi und ein ehemaliger AfD-Politiker müssen hinter Gitter.

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, scheiterten die Revisionsanträge ihrer Anwälte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Neukölln-Komplex: So lange müssen zwei Tatverdächtige hinter Gitter

Bereits im Dezember 2024 entschied die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin in einem Berufungsverfahren, dass die beiden Männer für drei Jahre und sechs Monate beziehungsweise für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis müssen. Die Richter sahen es als erwiesen, dass beide Männer zwei Brandstiftungen und mehrere Sachbeschädigungen begingen und zudem Straftaten androhten. Beweise für die Tatbeteiligungen wie Fingerabdrücke oder eindeutige Standortdaten hatten die Richter zwar keine, dafür aber zusammengeführte Indizien.

Bei ihren Taten soll eine rechtsextremistische Gesinnung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Es seien politische Straftaten gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin laut „Tagesspiegel“. Eine Prüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht möglich.

Abschlussbericht zu Neukölln-Komplex wird aktuell verfasst

Die Verteidiger der beiden Männer hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie scheiterten damit allerdings vor dem Kammergericht. Das bestätigten die Verteidiger gegenüber der Zeitung.


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Die Tatverdächtigen werden der rechtsextremistischen Anschlagsserie Neukölln-Komplex zugeordnet. Traurige Höhepunkte dieser waren laut „Tagesspiegel“ eine Brandstiftung an den Autos des Linke-Politikers Ferat Koçak und des Buchhändlers Heinz Ostermann. Im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses wird aktuell der Abschlussbericht zu der Reihe von Straftaten verfasst.

Laut RBB seien durch Medienberichte mehrfach Versäumnisse und Hinweise auf mögliche Verstrickungen von Polizisten in den Fall bekannt geworden. Eine Sonderkommission namens „Fokus“ nahm im Mai 2019 die weiteren Ermittlungen auf.