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Neukölln: Unfall mit Tesla – das droht dem Car-Sharing-Kunden nun

In Berlin kam es zu einem Autounfall mit einem Carsharing-Auto – welche Konsequenzen hat das eigentlich für den Fahrer?

Neukölln
© Pudwell

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Am frühen Freitagmorgen (4. August) kam es im Berliner Bezirk Neukölln zu einem gewaltigen Autounfall: Auf der Johannisthaler Chaussee krachte ein Tesla gegen den Mast einer Ampelanlage. Was zurück blieb, war ein großer Haufen Schrott und ein explodierter Airbag.

Vom Fahrer des E-Autos fehlt allerdings jede Spur. Ganz so einfach scheint dieser wohl auch nicht auffindbar zu sein. Es war nämlich nicht das eigene Auto, sondern das eines Carsharing-Unternehmens – genauer gesagt von Miles. Kann das Unternehmen die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützen? Und welche Konsequenzen kommen auf ihn zu?

Berlin: Crash mit Carsharing-Auto hat Folgen

„In unserem System sind Daten hinterlegt, die Aufschluss darüber geben, welche Person unser Fahrzeug angemietet hat“, erklärte eine Miles-Sprecherin gegenüber BERLIN LIVE. Um den Vorfall schnellstmöglich aufzuklären, stehe das Unternehmen im engen Austausch mit der Polizei. Dabei werden gegebenenfalls auch Daten des App-Users für Ermittlungszwecke weitergereicht.

Auch wenn sich der Fahrer des Teslas zu Fuß aus dem Staub gemacht hat, ist er noch lange nicht aus dem Schneider. „Der Nutzer wird für alle entstandenen Schäden haftbar gemacht“, stellte die Sprecherin klar. Und das ist noch längst nicht alles: „Der Nutzer wurde nach Bekanntwerden des Unfalles gesperrt und hat keinen Zugang mehr zu unserer Dienstleistung.“ Hinzu kommen freilich noch die juristischen Strafen, die am Ende der polizeilichen Ermittlungen stehen werden.

Miles-Sprecherin spricht Klartext

Beim Konkurrenz-Unternehmen ShareNow sieht es übrigens ähnlich aus. „Im Fall von Straftaten oder Verkehrsverstößen haben wir die Möglichkeit, anhand des hinterlegten Kundenprofils zu ermitteln, welcher Account für die Anmietung des betreffenden Fahrzeugs genutzt wurde“, erklärte eine ShareNow-Sprecherin gegenüber BERLIN LIVE. In solchen Fällen wird der Carsharing-Anbieter als Zeuge gesehen, der die Daten zur Einsicht freigeben muss.


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Obwohl die Fahrzeuge haftpflichtversichert sind, müssen die Fahrer bei Schäden dafür aufkommen. „So gilt beispielsweise für die Nutzung unserer Fahrzeuge eine Promillegrenze von 0,0“, verriet die Sprecherin. Ebenso setzt der Anbieter voraus, dass seine Kunden schon mindestens ein Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Nach mehreren Vorfällen folgt der Schlussstrich

„Kunden, die mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, schließen wir von der weiteren Nutzung unseres Angebots aus“, stellte die ShareNow-Sprecherin zudem klar. Wie oft man tatsächlich gegen die Regeln verstoßen darf, gab sie jedoch nicht bekannt. Jeder Fall müsste individuell geprüft werden.