In der Berliner Unterwelt spielt der Drogenhandel eine große Rolle. Doch die Einsatzkräfte der Polizei geben ihr Bestes, um dem illegalen Treiben Einhalt zu gebieten. Vor einiger Zeit ging den Beamten ein geschäftiger Dealer ins Netz.
Nun musste sich der Angeklagte Kamal A.-K. am Dienstagmorgen (20. Mai) vor dem Richter verantworten. Auch BERLIN LIVE war vor Ort.
Berlin: Es geht um kiloweisen Drogenhandel
Schlicht gekleidet und mit einem üppigen Bart betritt Kamal A.-K. den kleinen Gerichtsaal der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin. Er ist wegen unerlaubten Handeltreibens mit Marihuana in nicht geringer Menge angeklagt. Zwischen April und Juni 2020 soll der 30-Jährige im hiesigen Stadtgebiet mit knapp 12 Kilogramm der damals noch illegalen Droge gehandelt und dabei Taterträge in Höhe von über 60.000 Euro eingenommen haben. Zwei Jahre später wurde A.-K. schließlich geschnappt – unter anderem wegen seiner auffälligen Gesichtsbehaarung.
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Ein vorgeladener Polizist aus dem Betäubungsmittel-Kommissariat erklärte vor Gericht, dass sich durch Chatverläufe auf verschlüsselten Mobiltelefonen des Anbieters „EncroChat“, die für die Abwicklung der Drogengeschäfte genutzt wurden, konkrete Hinweise auf die Identität des Dealers ergeben hatten. Neben dem Vornamen und Details zum Wohnort seien den Beamten bei der Auswertung der Datenträger auch mehrere Pseudonyme ins Auge gefallen, die auf den opulenten Bart des Angeklagten anspielten.
Der Verteidiger des Dealers spricht Klartext
So konnte A.-K. am 20. Oktober 2022 am Flughafen BER nach einer Rückreise aus der Türkei festgenommen werden. Bereits eine Woche zuvor hatten die Einsatzkräfte bei einer Wohnungsdurchsuchung Cannabisreste sowie eine Schreckschusswaffe sichergestellt, den Beschuldigten allerdings nicht Zuhause angetroffen.
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Die Gerichtsverhandlung ist derzeit unterbrochen und wird am kommenden Dienstag (27. Mai) fortgesetzt. Gegenüber BERLIN LIVE äußerte sich der Verteidiger des Angeklagten aber schon jetzt über das potentielle Strafmaß. Er gehe davon aus, dass sein Mandant eine Bewährungsstrafe erhalte. „Alles andere wäre absurd“, betonte der Jurist.