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Berlin: Nach Tod von 15-Jähriger – Schrecklicher Verdacht zur Todesursache

In Rathenow an der Havel ist vor wenigen Tagen ein 15-jähriges Mädchen im Krankenhaus verstorben – jetzt steht ein Verdacht im Raum…

Berlin
Vor wenigen Tagen verstarb eine 15-Jährige in Rathenow. Bei der Todesursache des jungen Mädchens haben die Ermittler einen schrecklichen Verdacht. (Symbolbild) Credit: IMAGO/Seeliger

Am vergangenen Wochenende kam es in Rathenow an der Havel zu einem tragischen Ereignis: Ein junges Mädchen wurde mit hohem Fieber in eine Klinik in Brandenburg eingeliefert – wenige Stunden später verstarb die 15-Jährige.

Um dem überraschenden Tod der Jugendlichen auf den Grund zu gehen, wurde nun ein Ermittlungsverfahren in Form einer Obduktion der Leiche eingeleitet. Jetzt steht ein schrecklicher Verdacht zur Todesursache im Raum.

Berlin: Tod der 15-Jährigen wirft Fragen auf

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag (27. Juni) mitteilte, sei der Tod des Mädchens mutmaßlich auf einen Drogenkonsum zurückzuführen. Demnach gehen die Beamten derzeit von einer Überdosis aus. Woher die Vermutung stammt?

Am Montag (26. Juni) ist laut Polizeimeldung ein anderes Mädchen aus Altentreptow ebenfalls in einem Klinikum in Neubrandenburg gestorben. Wie die Deutsche Presseagentur berichtete, soll die erst 13-Jährige laut den ermittelnden Beamten Ecstasy eingenommen haben – genauer gesagt eine besonders starke Variante der Droge, die auf dem Markt als „Blue Punisher“ angeboten wird.

Berlin: Obduktion der Leiche soll Klarheit bringen

Die Polizei sieht demnach einen Zusammenhang zwischen dem Tod beider Mädchen. Die tatsächlichen Ergebnisse der Obduktion der Leiche aus Rathenow werden jedoch erst in ein paar Tagen erwartet.


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Im Zuge der Ermittlungen soll es allerdings schon eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Auf weitere Details möchte die Staatsanwaltschaft mit Blick auf das junge Alter der Toten nicht eingehen. Jedoch steht fest, dass die Polizei auch schon vier Tatverdächtige festnahm. Die entsprechenden Personen sind im Alter von 16, 17, 17 und 37 Jahren. Ihnen wird der Handel von Betäubungsmitteln und deren Weitergabe an Minderjährige vorgeworfen.