Seit dem Zerwürfnis mit Clanchef Arafat Abou-Chaker im Jahr 2017 standen Rapper Bushido (43) und seine Familie aufgrund massiver Bedrohungen unter Polizeischutz. 2022 entschieden sie sich sogar zu einem Umzug nach Dubai – auch, um mehr Sicherheit zu gewinnen. Der Personenschutz durch das Berliner Landeskriminalamt (LKA) blieb bei ihren Aufenthalten in Deutschland zunächst bestehen.
Seit Anfang 2024 soll dieser Schutz jedoch offiziell beendet sein – zumindest eigentlich. Denn ein Video, das Moderatorin Frauke Ludowig im September auf Instagram veröffentlichte, sorgt nun für Irritationen: Darin sollen zwei Beamte des Berliner LKA den Rapper weiterhin begleiten.
Seit 2024 – kein Polizeischutz für Bushido in Berlin
Das kurze Teaservideo, das für die RTL-Sendung „Exclusiv“ aufgenommen wurde, zeigt Ludowig, Bushido und dessen Ehefrau Anna-Maria in einem Dönerlokal am Rosenthaler Platz in Berlin. Sie sprechen über Bushidos psychische Gesundheit, das Familienleben in Dubai und seine neue Rolle als DSDS-Juror. Im Hintergrund sind zwei Männer zu sehen, die das Gespräch aufmerksam beobachten – mutmaßlich Personenschützer.
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Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wollen Kollegen die beiden als Beamte des LKA 61 erkannt haben. Dabei stehe Bushido laut LKA-Pressesprecher Florian Nath seit Anfang 2024 nicht mehr unter offiziellem Personenschutz. Gegenüber der „Bild“ erklärte Nath: „Es gibt keine validen Informationen darüber, dass hauptamtliche Personenschützer des LKA 61 im September 2025 privat Schutzaufgaben für diesen Künstler oder seine Familienangehörigen übernommen haben sollen.“
GdP-Sprecher wird deutlich: „Man muss sich entscheiden“
Mittlerweile habe sich dieser Verdacht jedoch bestätigt. Einer der Männer sei von der Polizei eindeutig als LKA-Mitarbeiter identifiziert worden – mit Folgen. „Bis zum Abschluss aller notwendigen Prüfungen und möglicher weiterer Ermittlungsschritte wird der betreffende Polizeibeamte nicht mehr im Personenschutz des LKA 61 eingesetzt“, teilte Nath dem Blatt am 9. Oktober mit.
Diese Entscheidung befürwortet auch Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Es ist gut, dass hier intern sofort Maßnahmen ergriffen wurden und klar, dass unsere Kollegen nicht privat noch als Personenschützer agieren können“, erklärt er gegenüber BERLIN LIVE. „Sobald Polizeivollzugsbeamte in ihrer Freizeit bei Straftaten oder zur Abwehr dieser eingreifen, versetzen sie sich in den Dienst und handeln mit hoheitlichen Befugnissen und Pflichten. Man muss sich entscheiden.“
Die Identität des zweiten Mannes ist bislang unklar. Grundsätzlich bedarf jede Nebentätigkeit einer behördlichen Genehmigung. Ein privater Schutzauftrag könnte daher als Regelverstoß gewertet werden. Zudem prüft die Polizei, ob der Berliner Beamte seine Dienstwaffe bei sich trug und ob eine Bezahlung erfolgte. Warum die beiden Männer Bushido privat begleiteten, bleibt vorerst ungeklärt.
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Bereits 2021 sagte Bushido im Gespräch mit dem Redaktionsnetz Deutschland: „Polizeischutz, so was braucht man in Deutschland nicht, heißt es dann. Aber das stimmt nicht. Dass wir von bewaffneten Beamten geschützt und in gepanzerten Fahrzeugen durch die Gegend gefahren werden, kommt nicht von ungefähr.“




