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Brandenburg zeigt Herz – Aktion nach Polizisten-Tod rührt zu Tränen

Im Januar wurde ein Polizist in Brandenburg im Einsatz getötet. Eine rührende Aktion sorgt bei den Hinterbliebenen jetzt für Hoffnung.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Die Arbeit als Polizist ist gefährlich. Ob eine harmlose Verkehrskontrolle oder eine Streifenfahrt – in Sekunden kann aus einer eigentlich harmlosen Situation schnell bitterer Ernst werden. Zwar sind die Beamten für Eskalationen aller Art geschult, doch nicht immer reicht das.

Das zeigt der traurige Fall eines 32-Jährigen in Brandenburg. Er wurde im Januar bei einem Einsatz angefahren und bezahlte dafür mit seinem Leben. Doch für die Familie gibt es jetzt einen Lichtblick.

Brandenburg: Verfolgungsjagd endet tödlich

Die Geschichte des 32-jährigen Polizisten aus Sachsen, der am 7. Januar nach einer Verfolgungsjagd angefahren und dabei lebensgefährlich verletzt wurde, hat bundesweit für Bestürzung gesorgt. Rückblick: Damals sollen drei Männer ein Auto in Sachsen geklaut haben. Sie lieferten sich daraufhin eine Verfolgungsjagd mit der Polizei bis über die Grenze von Brandenburg.


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Als die Diebe gestoppt wurden, stieg der 32-jährige Beamte aus und lief zu seinem Kofferraum, doch dann geschah es: Der 37-jährige Fahrer des mutmaßlich gestohlenen Autos soll aufs Gas gedrückt und den Polizisten angefahren haben! Dabei wurde dieser so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.

Herz-Aktion rührt zu Tränen

Für seine Lebensgefährtin und seine kleine Tochter ein Schock! Doch nun, etwa vier Monate nach dem schweren Schicksalsschlag, bekommen sie einen kleinen Lichtblick. Denn wie die Polizei am Freitag (16. Mai) in Dresden mitteilte, bewiesen 5.175 Menschen ein großes Herz für die kleine Familie.


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Sie spendeten insgesamt rund 215.000 Euro, die den Hinterbliebenen jetzt zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein kleiner Trost angesichts der Beerdigungskosten und des fehlenden zweiten Einkommens, der die Haushaltskasse sicherlich entlastet, doch den schweren Verlust wahrscheinlich nicht aufwiegen wird. Welche Strafe dem mutmaßlichen Täter blüht, ist bislang nicht bekannt.