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Berliner Bezirk gewinnt vor Gericht! Autofahrer trifft es hart

Der Streit schwelt schon lange, doch jetzt ist eine Entscheidung gefallen. Autofahrer haben jetzt das Nachsehen.

© IMAGO/Connect Images

Verkehrsschild mit rotem Auto: Wer das übersieht, zahlt 70 Euro Strafe

Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Der Straßenverkehr in Berlin ist dicht und stockend. Busse, Autos, Fahrradfahrer, sie alle teilen sich die Straßen. Gerade für letztere ist das oft mehr als nur gefährlich, denn im dichten Stadtverkehr werden sie von unachtsamen Autofahrern immer wieder übersehen. Im schlimmsten Fall zahlen sie dafür mit ihrem Leben.

Um das zu verhindern entstehen in den vergangenen Jahren an immer Stellen Fahrradstraßen, die mitunter auch durch Poller eingerahmt sind, damit sich kein Auto in die Straße verirrt. Doch das gefällt nicht allen. Immer öfter kommt es deswegen zu Poller-Zoff – der auch mal vor Gericht endet.

Berlin: Poller-Zoff geht in die nächste Runde

Eine Straße, die in diesem Zusammenhang schon öfter für Gesprächsstoff gesorgt hat, ist die Tucholskystraße in Berlin-Mitte. Der Bezirk erklärte sie 2023 zum Schutz von Radfahrern zur Fahrradstraße. Sie haben damit Vorrang, Autofahrer dürfen hingegen nur mit einem Anliegen durch fahren. Doch weil das von zu vielen ignoriert wurde, folgten Anfang 2024 Poller. Von der Auguststraße kommend gibt es für Pkws jetzt kein Durchkommen mehr.


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Anwohnern und Geschäftsinhabern passte das gar nicht. Sie klagten weil sie durch die fehlende Erreichbarkeit mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hatten. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht zunächst, dass die Poller weichen müssen. Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kassierte die Entscheidung im Herbst 2024 wieder ein, berichtet die „BZ“. Nun kam es zum Hauptverfahren, erneut vor dem Verwaltungsgericht. Aus Sicht des Bezirks haben die Poller ein Bleiberecht. Der Grund: Ohne sie hat die Fahrradstraße quasi keine Wirkung.

Richterin fällt klare Entscheidung

Am Montag (5. Mai) kam es dann zur Verhandlung – und der Bezirk sollte Recht bekommen. Laut der Richterin Heike Grigoleit ist die Maßnahme rechtmäßig. Die Verkehrsschilder vor Ort reichten demnach nicht aus, um die Autofahrer von der Durchfahrt abzuhalten.

Und auch für Rettungskräfte sieht die Berlinerin keine Probleme. Die Kläger hatten vorgebracht, dass sie das nahegelegene St. Hedwig-Krankenhaus durch die Poller nicht mehr erreichen würden. Doch für Grigoleit ist die Sache eindeutig: „Die Rettungskräfte haben die Möglichkeit, für die Durchfahrt von Krankenwagen die Poller mithilfe von Schlüsseln umzulegen.“


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Ob die Kläger sich damit zufrieden geben, ist unklar. Ihr Rechtsbeistand, Dr. Thomas Heinrichs, erklärte gegenüber dem Blatt: „Die Entscheidung, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, erfolgt nach Sichtung der schriftlichen Urteilsfassung und in Absprache mit meinen Mandanten.“