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Waffenverbot tritt in Kraft – das ändert sich jetzt im öffentlichen Verkehr in Berlin

In Berlin gilt von Donnerstag an ein Waffenverbot im ÖPNV. Es ist weitreichender als bisherige Verbote. Alles Wichtige dazu liest du hier.

© IMAGO/Sabine Gudath

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Von Donnerstag (17. Juli) an gilt im ÖPNV in Berlin ein Waffenverbot. Fahrgäste dürfen dann bestimmte gefährliche Gegenstände nicht mehr mit sich führen. Einige Ausnahmen gibt es allerdings.

Welche es sind und was du zu der neuen Regel wissen musst, das erfährst du jetzt.

Das verbietet die neue Verordnung

Um die Sicherheit in Zügen, Bussen, U-Bahnen und Co. in Berlin zu erhöhen und Kriminellen den Kampf anzusagen, wurde eine neue Verordnung erlassen. Diese gilt nicht nur für die öffentlichen Verkehrsmittel selbst, sondern auch für die Bahnhöfe und Haltestellen und sieht ein Waffenverbot vor.

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Die Verordnung verbietet Fahrgästen das Mitführen jeglicher Messern, auch Taschen- und Küchenmessern. Außerdem dürfen keine Schuss- sowie Reizstoffwaffen bei sich getragen werden. Ausnahmen für Personen mit dem „Kleinen Waffenschein“ gibt es nicht.

Diese Ausnahmen gibt es

Lediglich Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter dürfen Messer und Waffen mit sich führen. Weitere Ausnahmen gibt es für Beschäftigte im Bahnhofsgebäude sowie Kunden von dortigen Restaurants beim Essen. Auch für Pfeffersprays gibt es ein Schlupfloch. Dosen mit der Aufschrift „Nur zur Tierabwehr“ dürfen weiterhin mitgeführt werden.

Ein Waffenverbot gab es zwar schon zuvor, zum Beispiel bei der BVG in Berlin. Dieses galt allerdings nur für Waffen, die unter das Waffengesetz fallen. Das neue Verbot ist deutlich weitreichender.


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Die Einhaltung der Verordnung möchte die Polizei „lageangepasst und durch stichprobenartige Kontrollen“ sicherstellen. Bei Verstößen können die Beamten Waffen und Messer einziehen und eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit stellen. In solchen Fällen können Bußgelder von bis zu 10 000 Euro drohen.