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BVG: Bahnhöfe unter Denkmalschutz – das Ende der Aufzug-Träume?

An vielen BVG-Bahnhöfen fehlt es an Fahrstühlen. Zwar war ein Ausbau geplant, doch könnte jetzt eine Denmalschutz-Entscheidung alles kippen.

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© IMAGO/Schöning

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Viele Menschen sind täglich auf die U-Bahnen der BVG angewiesen. Während die einen von uns ohne groß nachzudenken zum Zug die Treppe runter- oder rauflaufen können, benötigen andere mehr Planung.

Seien es Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung, Familien mit Kinderwagen oder auch einfach diejenigen Fahrgäste, die sich mit Treppen schwer tun. Sie alle sind auf Fahrstühle angewiesen. Doch an vielen Haltestellen der U5 gibt es keine. Zwar wurde ein barrierefreier Umbau bereits beschlossen, aber vor kurzem wurden einige Bahnhöfe unter Denkmalschutz gestellt. Welche Konsequenzen das jetzt für die Modernisierung hat.

BVG: Viele Haltestellen sind jetzt denkmalgeschützt

Die U5 führt vom Hauptbahnhof tief in den Osten Berlins. Während Haltestellen wie die an der Museumsinsel hochmodern sind, sieht man je weiter man raus fährt immer mehr, wie alt die Linie schon ist.

Der DDR-Charme ist auch heute noch deutlich zu spüren. Damit dieser auch zukünftig erhalten bleibt wurden jetzt die Haltestellen Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße unter Denkmalschutz gestellt.

Enger Austausch zwischen Senat und BVG

Laut der BVG habe das allerdings keine Auswirkungen auf die geplante Umrüstung. „Die Unterschutzstellung der U-Bahnhöfe bedeutet nicht grundsätzlich, dass keine Veränderungen mehr möglich sind“, so der ÖPNV-Dienstleister in einem Statement an die Verkehrsverwaltung. Es heißt weiter: „Auf einer Vielzahl denkmalsgeschützter historischer Bahnhöfe wurden in den letzten Jahren Aufzüge eingebaut.“ Hier kann also zunächst einmal Entwarnung gegeben werden.

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Aktuell befindet sich die Verwaltung wohl bereits im Austausch mit der BVG. Konkrete Pläne sollen dann im Laufe des Jahres erarbeitet werden. Durch den neuen Denkmalschutzstatus der genannten Bahnhöfe müssen in diesem Prozess nun weitere Behörden mit ins Boot geholt werden.


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Konkret sind das die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt. Sie werden laut der BVG „im Rahmen des Genehmigungsverfahrens“ einbezogen. Wie lange der Realisierungsprozess letztlich dauern wird, ist aktuell noch nicht absehbar.

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