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BVG: Diese Regel kennt fast keiner – DAS ist streng verboten

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben strikte Regeln, wie sich die Fahrgäste in den Bahnhöfen und den Fahrzeugen verhalten sollen.

BVG
© IMAGO/Sabine Gudath

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Wer kennt es nicht? Ein wichtiger Termin steht an oder man muss in die Arbeit und ist bereits spät dran. Wenn dann auch noch die U-Bahn der BVG zu spät kommt, kann man schon mal die Geduld verlieren. Vor allem wenn einige Berliner den Bahnhof oder die ÖPNV-Züge als ihren eigenen Spielplatz ansehen und mit ihrem Verhalten für Probleme sorgen.

Immer wieder müssen die Fahrgäste solche Situationen über sich ergehen lassen. Dabei könnte die BVG nicht deutlicher sein. Verstöße gegen die Regeln der Berliner Verkehrsbetriebe sind streng verboten. Trotzdem passiert es immer wieder, dass sich rücksichtlose Menschen nicht daranhalten. BERLIN LIVE hat jetzt bei der BVG nachgefragt, was sie dagegen unternimmt.

BVG: DAS ist streng verboten

Erst vor ein paar Tagen ging ein Video um die Welt, das den ganz normalen Wahnsinn in der Berliner U-Bahn zeigte. Ein Mann und eine Frau haben in einer gefüllten U-Bahn plötzlich angefangen zu tanzen, das Ganze gefilmt und im Internet veröffentlicht.

+++ BVG: Streik bei U-Bahn, Bus und Tram – alles steht anderthalb Tage still! +++

Das ist laut der BVG streng verboten. Sowohl in den Fahrzeugen als auch an den Bahnhöfen darf ohne Erlaubnis nicht gefilmt werden. Was aber passiert, wenn sich Menschen nicht daranhalten?

Das unternimmt das Bahn-Unternehmen dagegen

Sollten die BVG-Sicherheitskräfte Menschen beim Filmen erwischen, insbesondere von anderen Fahrgästen, dann würden sie zuerst angesprochen und nach einer Genehmigung gefragt Dies erklärte die BVG gegenüber BERLIN LIVE. Sollte keine Film-Genehmigung vorliegen, würde ihnen das Filmen untersagt werden. Weitere Schritte würden von der Situation abhängen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen.


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Wer Opfer eines Videodrehs in der U-Bahn wird und sich später auf Plattformen wie TikTok im Internet entdeckt, muss selbst gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen vorgehen. In Deutschland ist die rechtliche Situation klar, wer Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht eine Anzeige.

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