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BVG mit deutlicher Bitte – doch die Reaktionen der Fahrgäste gehen auseinander

Die BVG hat klare Regeln, vor allem für vierbeinige Mitfahrer. Doch das gefällt nicht allen Fahrgästen.

© IMAGO/Sabine Gudath

Das regt die Berliner an der BVG auf

Täglich sind Tausende Menschen mit der BVG unterwegs – und mit ihnen zahlreiche Hunde. Damit das Miteinander in Bus, U-Bahn und Tram funktioniert, gelten klare Regeln für die tierischen Mitfahrer. Daran erinnert die BVG nun auf Instagram und sorgt damit für Diskussionen.

BVG mit wichtigem Aufruf an alle Hundebesitzer

Dass die Sitze in Bahnen und Bussen eigentlich für Menschen gedacht sind, sollte selbstverständlich sein. Dennoch scheint das nicht bei allen angekommen zu sein. „Für Vierbeiner gilt: Bitte auf dem Boden Sitz machen“, erinnert die BVG in einem aktuellen Instagram-Post. Dazu ist ein weißer Pomeranian zu sehen, der es sich auf einem Tram-Sitz bequem gemacht hat – ein Motiv, das in den Kommentaren für ordentlich Gesprächsstoff sorgt.

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Viele Follower reagieren empört: „Ich habe selbst einen Hund und finde, man sollte sie wirklich nicht auf die Sitze setzen. Wir wissen alle, wie die Straßen in Berlin aussehen“, schreibt eine Nutzerin. Andere sehen das entspannter: „Mit Schuhen auf den Sitzen finde ich viel schlimmer“, meint ein Kommentator, während eine weitere Person ergänzt: „Menschen sind wesentlich ekeliger.“

Für Hunde gelten noch weitere Regeln

Tatsächlich gibt es bei der BVG feste Vorschriften für die Mitnahme von Hunden. Kleine Hunde, die in einer Tasche oder Transportbox reisen, fahren kostenlos mit. Für größere Vierbeiner gilt: Leinen- und Ticketpflicht. Sie benötigen in der Regel einen ermäßigten Einzelfahrschein (aktuell rund 2,40 €). Eine Ausnahme gibt es für Abo-Kunden: Wer ein BVG-Abo besitzt (z. B. eine Umweltkarte), darf seinen Hund kostenlos mitnehmen. Das Deutschlandticket zählt dabei allerdings nicht.


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Für größere Hunde gilt zudem eine Maulkorbpflicht in allen Verkehrsmitteln sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen. Nur Blindenführhunde sind von dieser Regel ausgenommen – sie sind „stets zugelassen“, wie die BVG auf ihrer Website betont. Grundsätzlich gilt: Tiere dürfen weder die Sicherheit des Betriebs gefährden noch andere Fahrgäste belästigen. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, entscheidet das BVG-Personal im Einzelfall, ob die Mitnahme des Hundes weiterhin erlaubt ist.

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