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BVG lässt Türblockierer blechen – doch wie viele Strafen wurden bisher verhängt?

Seit Anfang Mai müssen Türblockierer in den Fahrzeugen der BVG eine Strafe befürchten. Doch wie viele wurden tatsächlich bislang verhängt?

© IMAGO/Jürgen Held

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Fahrgäste der BVG kennen die Situation zu gut: Die U-Bahn, Straßenbahn oder der Bus steht und ist kurz davor weiterzufahren, und plötzlich blockieren Personen die Türen, sodass diese nicht schließen können. Die Weiterfahrt verzögert sich.

Vorfälle, zu denen es in Berlin tagtäglich zigmal kommt und denen die BVG seit Mai den Kampf ansagt. Wer beim Aufhalten von Türen erwischt wird, muss blechen. Bis zu 50 Euro können dann fällig werden. Doch wie viele Tür-Sünder konnten bereits überführt werden? BERLIN LIVE hat nachgefragt.

BVG: Wie viele Türsünder wurden bisher erwischt?

Wer in den vergangenen Wochen mit den Öffis der BVG unterwegs war, dürfte sich genau überlegt haben, ob er beispielsweise anderen Fahrgästen die Türen offenhält. Für das mutwillige Aufhalten von schließenden Tram-, Bus- oder U-Bahn-Türen können nun nämlich Strafen erhoben werden. Dafür ergänzte das Verkehrsunternehmen zum 1. Mai extra seine Nutzungsordnung.

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Aber brachte das bislang etwas? Werden nun deutlich seltener Türen blockiert? Und wie viele Übeltäter unter seinen Fahrgästen konnte die BVG bereits überführen und zur Kasse bitten?

Unternehmen gibt sich bedeckt

Auf Anfrage von BERLIN LIVE gibt man sich bedeckt. Genaue Zahlen nennt man nicht. „Nur einen Monat nach Einführung der neuen Vertragsstrafe lassen sich noch keine validen Aussagen über die Wirkung treffen“, teilte eine Sprecherin mit. Die Zeit sei zu kurz für eine erste Bilanz.

„Mir ist es wichtig zu betonen, dass es uns bei dieser Vertragsstrafe hauptsächlich um den präventiven Charakter geht“, schreibt die Sprecherin weiter. Man wünsche sich Rücksichtnahme aller Fahrgäste und ein Verständnis dafür, welche Folgen das Türen offen halten im gesamten Betriebsablauf haben könnte.


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Ob das neue Strafmaß tatsächlich Wirkung zeigt, bleibt also offen. Die BVG setzt auf Einsicht und Prävention – ob das ausreicht, um das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen, dürften die kommenden Monate zeigen.

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