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Sperrzeit rechtswidrig: Was bedeutet das für Bars, Kneipen und Clubs in Berlin?

Ein neuer Gerichtsbeschluss könnte für Bars, Kneipen und Clubs in Berlin wegweisend sein. Es geht um eine rechtswidrige Sperrzeit.

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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Ein neuer Beschluss des Verwaltungsgerichts in Berlin könnte wegweisend für die Zukunft sein. Er kommt Bars, Kneipen und Clubs zugute und stößt unter anderem bei der Berliner „Clubkommission“ auf großen Zuspruch.

Doch worum geht es und was haben die Richter entschieden?

Richter entscheiden: Bescheid von Berliner Bezirk war rechtswidrig

Der Beschluss betrifft eine Entscheidung des Bezirks Pankow, der der Bar „Schwarzsauer“ aufgrund von Lärmbeschwerden durch Anwohner die Außengastronomie ab 22 Uhr untersagt hat. Das Gericht kam jetzt laut „Tagesspiegel“ zu dem Ergebnis: Das war rechtswidrig. Der Bezirk kann nicht einfach eine Sperrzeit verhängen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in historisch gewachsenen Ausgehvierteln Behörden Außengastronomie wegen Lärm nicht ohne weiteres untersagen können. Ein gewisses Maß an Lärm sei in solchen Vierteln zu ertragen.

Beschluss könnte Präzedenzfall für Deutschland sein

In ihrer Begründung wiesen die Richter außerdem auf die Rechtslage in Berlin hin. Es gäbe demnach keine zeitlichen Beschränkungen für Gastronomie-Betriebe, abgesehen von der einstündigen Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens. Eine Abweichung dürfte es nur in Einzelfällen und wegen „besonderer Gründe“ geben. Im Falle der Pankower Bar seien die aber nicht gegeben.

Lutz Leichsenring von der Berliner „Clubkommission“ spricht von einem Präzedenzfall, der für ganz Deutschland anwendbar sei, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. Der Anwalt des „Schwarzsauer“ sieht in dem Beschluss auch einen Leitfaden: „Die Behörden müssen beachten, ob es sich um ein gewachsenes Kulturgebiet, einen Ausgehkiez, handelt und ob dieses von der Bevölkerung akzeptiert ist.“


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Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist rechtskräftig. Das Bezirksamt legte keine Beschwerde ein. Ob es allerdings seinen Bescheid nun zurückzieht oder eine weitere Entscheidung im Hauptverfahren vor Gericht abwarten will, um ein Grundsatzurteil zu erwirken, ist unklar und bleibt abzuwarten. Ebenfalls offen bleibt vorerst, inwiefern der Beschluss Einfluss auf weitere Verfahren rund um Bars, Kneipen und Clubs in Berlin nehmen könnte.