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Berliner Großhandel verkauft abgelaufene Ware – muss man dafür überhaupt noch zahlen?

Im Berliner Bezirk Kreuzberg gibt es ein neues Food-Paradies für Schnäppchenjäger. Doch Kunden sollten die Augen offenhalten…

Berlin
© imago/Westend61

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

In Berlin eröffnete sich eine neue Shopping-Möglichkeit für Schnäppchenjäger: Ein Großhandel in Kreuzberg öffnet seine Pforten jetzt nämlich nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen.

Im Angebot sind jede Menge US-Süßigkeiten, asiatische Snacks und außergewöhnliche Drinks. BERLIN LIVE verschaffte sich vor Ort selbst einen Überblick und stellte fest: ein paar Getränke lagen bereits mehrere Monate über dem ursprünglichen Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz MHD). So war beispielsweise eine gesamte Palette voller Vitaminwasser laut Datum bereits im März abgelaufen. Muss man dafür als Kunde überhaupt noch zahlen?

Berliner Händler bietet Schnäppchen an – allerdings abgelaufen

Als bei unserem Besuch im Gespräch mit einem der Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht wurde, hieß es: Kontrollen hätten diesbezüglich schon stattgefunden – die Ware könne allerdings auch mit überschrittenem MHD weiterhin völlig unbedenklich verzehrt werden. Ohnehin könne man derartige Preise wie vor Ort nur durch diesen Fakt garantieren (eine Flasche der Wassermarke koste im üblichen Handel rund 2 Euro, an der Kreuzberger Location gibt es für diesen Preis stolze zwölf Flaschen zuzüglich Pfand) . Doch dürfen die Produkte tatsächlich noch im Regal landen? Oder sollten sie in diesen Fällen nicht sogar kostenlos angeboten werden?

„Im Handel löst ein überschrittenes MHD kein Verkaufsverbot aus, denn die Produkte sind mit Erreichen des Datums nicht automatisch verdorben. Man darf die Produkte zum Verschenken anbieten, muss man aber nicht. Man müsste die Produkte noch nicht einmal günstiger anbieten“, betonte Dr. Britta Schautz von der Berliner Verbraucherzentrale gegenüber BERLIN LIVE. Die Ware dürfe weiterhin verkauft werden – aber: „Der Händler hat hier eine besondere Sorgfaltspflicht und muss gewissenhaft prüfen, ob das Lebensmittel noch einwandfrei ist. Das kann zum Beispiel erfolgen, indem einzelne Produkte einer Charge getestet werden.“

Berliner Verbraucherschutz: Diese Rechte habe ich als Kunde

Sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist, hafte laut der Expertin also nicht mehr der Hersteller, sondern der Lebensmittelhändler, der die Ware weiterhin in den Verkehr bringt. „Außerdem muss er darauf hinweisen, dass das MHD bereits überschritten ist“, stellte Dr. Schautz klar. Das ist im Großhandel in Kreuzberg jedoch nicht der Fall.

Eine konkrete Nachfrage unserer Redaktion ließ das Unternehmen bisher unbeantwortet. Doch welches Recht habe ich als Kunde? „Sie haben beim Einkauf immer einen Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel. Stellen Sie einen Mangel fest, ist der Händler Ihr erster Ansprechpartner für eine Reklamation. Dabei ist es egal, ob ein Lebensmittel schon vor dem MHD schlecht ist oder Sie bewusst ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD gekauft haben, dann aber feststellen, dass es einen Mangel hat“, erklärte Dr. Schautz.


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Wichtig sei, den Kassenbon aufzubewahren, um den Kauf beweisen zu können. Eine Quittung ist beim Kreuzberger Großhandel allerdings nicht zu erhalten – habe ich als Kunde also gar keine Chance? „Der Händler muss mangelhafte Lebensmittel durch einwandfreie ersetzen. Ist ein Ersatz nicht möglich, kann der Kaufpreis zurückgefordert werden“, erläuterte Dr. Schautz abschließend. Und dieses Recht bestehe sogar, wenn einem der Mangel erst zu Hause aufgefallen ist.