Erst kürzlich kassierte Aldi eine Klage vom beliebten Schokoladen-Hersteller Mondelez. Der Konzern wirft Aldi vor, die Gestaltung der Produkte sei „offensichtlich nachgeahmt“ und darauf ausgelegt, Verbraucher zu „täuschen und in die Irre zu führen“ (>>> hier mehr dazu lesen).
Jetzt steht der Discounter vor dem nächsten Problem. Uwe Dominik aus dem Kreis Steinfurt hat eine elf Zentimeter lange Stapelhülse erfunden, die das Stapeln von Pflanzen-Transportkarren erleichtert. Der Entwickler ließ sich seine Erfindung 2019 patentieren. Er verklagte Aldi Nord nun auf Schadensersatz, weil das Unternehmen sein Patent verletzt haben soll.
Mann zwingt Aldi in die Knie
Das Landgericht Düsseldorf gab dem Mann nach Angaben der „Rheinischen Post“ weitgehend recht. Aldi Nord und seine Lieferanten dürfen keine nachgeahmten Stapelhülsen mehr nutzen. Dominik erfand den Zylinder, um das bekannte Stapelproblem von sogenannten Dänenkarren zu lösen, die häufig in Baumärkten und Discountern genutzt werden. Mit dem Langzeitstreit endet für ihn ein jahrelanger Kampf.
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Bereits bei der ersten Einschätzung des Landgerichts stellte die Richterin fest, dass Aldi Nord das Patentrecht verletzt hat. Dabei stellte sich die Frage, seit wann der Discounter von der Rechtsverletzung wusste und wie hoch der Schadensersatz ausfallen soll.
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Streitwert auf 500.000 Euro festgesetzt
Das Gericht sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Pflanzenverkauf und Dominiks Erfindung. Demnach hätte Aldi die Pflanzen auch ohne die Stapelhülsen verkauft. Dominiks Anwälte hatten argumentiert, dass Aldi Nord seit 2019 über die Patentrechtsverletzung informiert war. Das Gericht nennt jedoch die Abmahnung von 2023 als Zeitpunkt.
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Die Schadensersatzhöhe steht weiterhin nicht fest. Dominik und seine Anwälte hatten den Streitwert auf 500.000 Euro angesetzt. Eine Gerichtssprecherin erklärte, dass der endgültige Betrag noch berechnet werden muss. Aldi Nord muss sich jedoch künftig an die gerichtliche Entscheidung halten und auf Nachahmungen verzichten.