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Deutsche Bahn kassiert harten Schlag – jetzt ist alles klar!

Der Deutschen Bahn mangelt es an Geld, das spüren Fahrgäste jeden Tag. Umso schmerzhafter ist der aktuelle Rückschlag.

© IMAGO/Achim Zweygarth

Deutsche Bahn 2023 noch unpünklticher als im Vorjahr

Die Züge der Deutschen Bahn sind im vergangenen Jahr noch unpünktlicher als im Vorjahr gewesen. Mehr als jeder dritte Zug im Fernverkehr war 2023 nach Angaben des Konzerns verspätet. Die Pünktlichkeitsquote lag bei nur noch 64 Prozent.

Die Deutsche Bahn steckt tief in den roten Zahlen: Einerseits sind hohe Investitionen nötig, um das marode Schienennetz zu modernisieren, damit die Bahn-Kunden wieder pünktlich und zuverlässig ihre Ziele erreichen. Andererseits sinken die Einnahmen, etwa im Güterverkehr. Unterm Strich machte der Staatskonzern im Jahr 2023 rund 2,4 Milliarden Euro „Miese“. Doch jetzt kommt es noch heftiger.

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Die Deutsche Bahn muss einen heftigen finanziellen Schlag einstecken. Im Rechtsstreit um die Übernahme zusätzlicher Kosten für den Bau des Mega-Bahnhofs „Stuttgart 21“ hat das Verwaltungsgericht Stuttgart ein folgenschweres Urteil gefällt.

Deutsche Bahn bleibt auf 7 Milliarden Euro Mehrkosten sitzen

Die Deutsche Bahn steht nun alleine vor der Aufgabe, außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro zu tragen. Das Projekt, das einen unterirdischen Bahnhof und eine Neubaustrecke nach Ulm umfasst, wird von der Bahn mit Gesamtkosten von nahezu elf Milliarden Euro angegeben – und man hat vorsorglich eine Reserve von 500 Millionen Euro verbucht.

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Der Konflikt um die Finanzierung entflammte, weil der Finanzierungsvertrag von 2009 lediglich eine Kostenverteilung bis zu einem Volumen von 4,5 Milliarden Euro vorsieht. Die weiteren Beteiligten – darunter das Land Baden-Württemberg, die Stadt und die Region Stuttgart sowie der Flughafen – sind der Auffassung, nicht für die 7 Milliarden Euro Mehrkosten aufkommen zu müssen. Vor dem Verwaltungsgericht versuchte die Deutsche Bahn, die Projektpartner zur Mitübernahme dieser Kosten zu verpflichten.

„Stuttgart 21“ frühestens Ende 2026 vollständig in Betrieb

Das Urteil zog der Deutschen Bahn jedoch den Boden unter den Füßen weg: Die Klagen würden abgewiesen, erklärte der Richter. Er schloss damit eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Partner an den Überschreitungen aus. Besonders bemerkenswert erscheint die Aussage des Gerichts, dass die im Finanzierungsvertrag festgehaltene Klausel, laut der bei weiteren Kostensteigerungen Gespräche aufgenommen werden sollen, nicht als verbindliche Zusage für eine Kostenübernahme durch die Partner zu werten ist.

Trotz der gewaltigen finanziellen Hürde bekräftigt Konzern-Sprecher Achim Stauß das Engagement des Unternehmens: „Stuttgart 21 wird wie geplant zu Ende gebaut“, sagte er der „Bild“.


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Auch wenn andere Projekte durch diesen Milliarden-Hammer laut Bahn nicht konkret gefährdet sind, werden dem Staatsunternehmen diese Mehrkosten weh tun. Und nicht nur ihm: Auch die Deutsche Bahn kann ihr Geld nur einmal ausgeben. Zwangsläufig müssen also Investitionen in Züge, Bahnhöfe, Schienen & Co. an anderer Stelle geringer ausfallen, aufgeschoben oder gestrichen werden.

Die Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs „Stuttgart 21“ dürfte sich noch hinziehen. Frühestens Ende 2025 ist mit einer teilweisen Öffnung zu rechnen. Ein vollständiger Betrieb erscheint erst gegen Ende 2026 möglich. Dies sorgt für weiteren Knatsch. Die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg wollen keinen holprigen Start des neuen Bahnhofs hinnehmen. (mit dpa)