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Hochzeit: Brautpaar entsetzt über Fotos – Fotograf soll Schmerzensgeld zahlen

Als ein Paar nach der Hochzeit die Fotos des Fotografen erhält, kann es das Ergebnis kaum fassen. Es leitet sofort rechtliche Schritte ein.

Was bleibt nach dem großen Tag der eigenen Hochzeit außer der Liebe zum Ehepartner? Richtig, wertvolle Erinnerungen an ein Ereignis, das man bestenfalls nur einmal im Leben erlebt. Gerade Hochzeitsreportagen, bei denen das Brautpaar über den ganzen Tag von einem Fotografen begleitet und jeder Schritt zur Eheschließung festgehalten wird, werden heutzutage immer beliebter.

Schließlich lassen sich Verliebte auch nicht lumpen, investieren ein kleines Vermögen in die eigene Hochzeit – und wollen diese im Detail auch immer wieder anschauen können. So ging es auch einem Brautpaar in Köln (NRW). Doch als es die Fotos vom Fotografen bekam, leitete es sofort rechtliche Schritte ein.

Hochzeit für immer „negativ behaftet“

Das Brautpaar hatte für seine Hochzeit extra einen Fotografen gewählt, den es schon seit mehreren Jahren kannte, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Der große Tag fand bereits 2020 statt, doch bis heute schwillt ein Rechtsstreit um das Ergebnis des Foto-Auftrags.

Nach dem großen Tag erhielten die frisch Verheirateten nämlich einen USB-Stick mit gerade einmal 170 Fotos, bei denen wichtige Momente – wie das Steigen der Luftballons – und Gruppenaufnahmen sogar fehlten. Die Arbeit des Fotografen führte bei dem Brautpaar zu so einer Enttäuschung, dass das Event nach eigener Aussage nun „immer negativ behaftet“ sei, heißt es in der entsprechenden Anklageschrift am Amtsgericht Köln.

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Hochzeit: Paar verlangt 2.000 Euro Schmerzensgeld

Dort wollte das Ehepaar in erster Instanz zunächst herausfinden, ob der Fotograf weitere Fotos vorenthalten hatte – allerdings existierten wirklich keine weiteren. Daraufhin wollten die Kölner wenigstens noch 2.000 Euro Schmerzensgeld geltend machen. Das Amtsgericht lehnte jedoch ab: Unter anderem hatten die Kläger nicht deutlich gemacht, welche Absprachen mit dem Fotografen tatsächlich getroffen worden waren und ob er diese demnach wirklich verletzt hatte.


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In zweiter Instanz klagte das enttäuschte Paar vor dem Landgericht Köln, trugen erneut vor, der Clinch mit dem Fotografen würde die Erinnerung an die Hochzeit jetzt „ein Leben lang“ überschatten. Trauer und Enttäuschung begründen für das Landgericht allerdings keine psychische Beeinträchtigung – die Kläger zogen ihre eingelegte Berufung daraufhin zurück. Bleibt zu hoffen, dass die Ehe und Liebe der beiden auch ohne die gewünschten Fotos hält.