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Neue Pflicht beim Online-Einkauf – vor allem Änderungen beim Widerrufsrecht für Verbraucher wichtig

Wer gerne online einkauft, der sollte jetzt besser weiterlesen. Es gibt Änderungen beim Widerrufsrecht. Das musst du jetzt wissen.

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Die EU plant neue Regeln für den Online-Einkauf. Sie betreffen vor allem das Widerrufsrecht nach Vertragsabschlüssen im Internet.

Widerruf per Button beim Online-Einkauf

Ein neuer §356a BGB soll Online-Händlern eine elektronische Widerruffunktion vorschreiben. Kunden müssen diese einfach und klar finden. Ein „Widerrufs-Button“ soll Pflicht werden und während der gesamten Widerrufsfrist eingeblendet sein, wie das Online-Portal „Chip.de“ berichtet. Ein Vertrag kann so schnell rückgängig gemacht werden, wenn man es sich anders überlegt.

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Das Verfahren erfolgt in zwei Schritten. Kunden klicken erst den Widerrufs-Button und bestätigen danach eine Widerrufserklärung. Es besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Kündigungs-Button, der seit 2022 für langfristige Verträge Pflicht ist.

Neue Rechte und Einschränkungen beim Online-Einkauf

Finanzdienstleister müssen bessere Erklärungen bereitstellen. Verbraucher können persönliche Kontaktaufnahmen verlangen. Jedoch wird ihr Widerrufsrecht eingeschränkt. Der Widerruf bleibt künftig auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt, sofern die Anbieter über Rechte korrekt informieren. Bei Lebensversicherungen gilt eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen.


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Vertragsunterlagen müssen nicht länger auf Papier bereitgestellt werden. Es genügt, sie elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Änderungen sollen den Online-Einkauf für Kunden verständlicher und gleichzeitig für Anbieter klarer regeln. Online-Händler müssen sich auf Anpassungen vorbereiten.