Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat in Marktchecks untersucht, wie Hersteller und Handelsketten wie Rewe, Edeka, Aldi und Lidl Lebensmittel zur Lagerung und Haltbarkeit nach dem Öffnen kennzeichnen. Oftmals fehlen konkrete Angaben oder es werden verwirrende Begriffe wie „kühl“ oder „alsbald“ verwendet. Solche Formulierungen sind besonders bei empfindlichen Lebensmitteln wie Räucherlachs, Feinkostsalaten oder frischer Milch problematisch.
Beispielsweise könnten „kühl lagern“ bei einem Produkt von Lidl eine Lagerung im Keller oder Kühlschrank bedeuten, ohne dass Klarheit herrscht. Vor allem bei ungekühlt verkauften, aber nach dem Öffnen empfindlichen Produkten wie H-Milch, Säften oder Grillsaucen fehlt es häufig an klaren Vorgaben. Sowohl Konsumenten als auch die Handelsketten könnten durch genaue Hinweise Gesundheitsrisiken und Lebensmittelverschwendung verhindern.
Lebensmittel: Fehlende Standards bei Lagerungshinweisen
Ein Marktcheck 2023 zu Haferdrinks zeigt, dass selbst bei immer beliebteren Produkten die Hinweise zur Lagerung uneinheitlich sind. Von den 17 untersuchten Barista-Haferdrinks nannten nur vier eine konkrete Temperatur (z. B. „bei +2 bis +7 °C lagern“). Acht Produkte beschränkten sich auf vage Hinweise wie „im Kühlschrank lagern“, während fünf lediglich Begriffe wie „kühl“ oder „gekühlt“ verwendeten.
Dieses Problem betrifft auch Produkte von Aldi, Rewe oder Edeka: Zwischen „bald verzehren“, „innerhalb weniger Tage konsumieren“ und „nur begrenzt haltbar“ bleibt den Verbrauchern viel Interpretationsspielraum. Klare Angaben wie „nach dem Öffnen innerhalb von drei Tagen verzehren“ wären hilfreicher, besonders bei empfindlichen Lebensmittelgruppen.
Auch bei anderen Produktkategorien wie Mayonnaise oder geriebenem Käse gibt es Verbesserungsbedarf. Produkte bei Rewe und Lidl tragen zwar oft grundlegende Hinweise, wie „nach Anbruch gekühlt aufbewahren“, doch fehlen spezifische Zeitangaben. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen der Produkte gravierend: Während Räucherlachs innerhalb von ein bis zwei Tagen verzehrt werden sollte, bleiben haltbarere Produkte wie Grillsaucen von Aldi oder Salatdressings bei Edeka manchmal Wochen genießbar.
Lebensmittel: Verbraucher und Händler in der Verantwortung
Die Verbraucherzentralen fordern klare Standards bei Haltbarkeits- und Lagerzeiten. Auch bei Produkten von Rewe, Aldi, Lidl oder Edeka fehlt es oft an solchen einheitlichen Vorgaben. Vage Beschreibungen wie „rasch“ oder „zeitnah“, die für ein empfindliches Produkt wie Feinkostsalat wenige Tage und für eine Mayonnaise mehrere Wochen bedeuten können, sorgen für Verwirrung. Für Menschen in sensiblen Gruppen – darunter Schwangere, Kinder oder ältere Menschen – können ungenaue Angaben sogar gefährlich werden, wenn ein Produkt fälschlicherweise zu lange konsumiert wird.
Verbraucher können helfen, Risiken zu minimieren. So könnten sie geöffnete Produkte von Aldi oder Lidl sicherheitshalber im Kühlschrank bei Temperaturen von etwa +2 bis +6 °C aufbewahren. Das Aufschreiben des Öffnungsdatums, etwa bei Saucen oder Haferdrinks, erleichtert die Orientierung. Rewe, Edeka, Aldi und Lidl könnten ihrerseits durch deutlichere Kennzeichnungen wie „nach Anbruch innerhalb von 3 Tagen verbrauchen“ Verbrauchern Unsicherheiten nehmen. Solche konkreten Formulierungen helfen nicht nur, Lebensmittel sicher zu genießen, sondern reduzieren auch unnötige Abfälle.