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Urlaub mit dem Flugzeug: DAS war bisher immer kostenlos – jetzt sollen Passagiere blechen

Paukenschlag für Urlauber, die mit dem Flugzeug verreisen! Eigentlich war es immer kostenlos, jetzt müssen sie plötzlich dafür zahlen.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Ob Fernreise mit dem Flugzeug oder doch ein Urlaub an die Nord- oder Ostsee in Deutschland: Touristen haben jedes Jahr aufs Neue die Qual der Wahl, wo es sie in den Ferien hin verschlägt.

Doch gerade wer in seinen Urlaub mit dem Flugzeug verreist, muss einige Regeln beachten. Das fängt schon damit an, dass man mit seinem Aufgabegepäck einige Stunden vor Abflug am Airport sein muss. Aber in Sachen Handgepäck sehen sich Urlauber jetzt mit einer potenziellen neuen Regel konfrontiert, die vor allem eines bedeutet: deutliche Mehrkosten.

Kosten-Klatsche beim Urlaub mit dem Flugzeug

Immer wieder berät sich die Europäische Union zu möglichen neuen Regularien, die auch deutsche Urlauber betreffen könnten. Und jetzt steht plötzlich ein Vorschlag im Raum, der die Reise mit dem Flugzeug für alle verändern könnte.

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Denn die Verkehrsminister haben jetzt den Vorschlag offenbart, dass Airlines künftig Gebühren für bestimmte Handgepäckstücke erheben könnten. Bislang war es Urlaubern bei der Mehrheit der Fluggesellschaften erlaubt, im Flugzeug ein Handgepäckstück in der Größe 55x40x23 Zentimetern und einem Gewicht von maximal 8 Kilogramm mitzuführen.


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Die neue Handgepäcksregel würde bedeuten, dass Touristen nur noch kleine Gepäckstücke kostenlos mit ins Flugzeug nehmen dürften, die unter den Sitz passen würden. Das würde Handgepäcks-Koffer etwa ausschließen. Wie viel Urlauber dafür zahlen sollten, ist bislang nicht bekannt.

Verbraucherschützer gehen auf die Barrikaden

Nicht nur Urlaubern würde die neue Regel überhaupt nicht schmecken. Auch die europäische Verbraucherorganisation BEUC übt schon jetzt mächtig Kritik an dem Vorschlag. Wie Augstín Reyna, Generaldirektor der Organisation, vom „Merkur“ zitiert wird, würden die angestrebten Änderungen „mehrere wichtige Rechte erheblich“ einschränken. Besonders kritisiert wird, dass Handgepäck nach EU-Rechtsprechung eigentlich ein wesentlicher Bestandteil der Passagierbeförderung sei. Deshalb hat die BEUC bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.


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Doch die Pläne der EU sehen noch weitere Änderungen für Langstreckenreisen vor:

  • Bei Ausfall: Erfolgt keine Umleitung innerhalb von 3 Stunden, können Passagiere selbst Ersatz buchen für maximal 400 % des Ticket-Kaufpreises.
  • Verspätung mehr als 4 Stunden (unter 3.500 km): 300 Euro.
  • Verspätung mehr als 6 Stunden (über 3.500 km): 500 Euro.
  • Fluglinien können sich nicht mehr auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und müssen nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Störungen zu verhindern.
  • Fluglinien sollen ausdrücklich dazu verpflichtet werden, bei Verspätungen für Essen, Getränke und Unterkunft zu sorgen.
  • Fluggäste sollen 6 Monate Zeit für eine Beschwerde haben, die Fluglinien müssen innerhalb von 2 Wochen antworten.
  • Airlines müssten Passagiere bei Problemen schneller umleiten – notfalls auch auf andere Verkehrsmittel. Erfolgte keine Umleitung binnen drei Stunden, könnten Reisende selbst buchen und bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Flugpreises zurückfordern.

Doch ob und wenn ja, ab wann die EU-Kommission die neuen Regeln für den Urlaub mit dem Flugzeug tatsächlich durchsetzt, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Touristen sollten die Gelegenheit, unter den alten Handgepäcksregeln zu verreisen, also besser noch gut ausnutzen, bevor am Ende die Teuer-Klatsche den Urlaubsstart verhagelt.