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Miese Kostenfalle im Urlaub in Frankreich – sie lauert auf der Straße

Urlauber aufgepasst! Wer mit seinem Auto nach Frankreich fährt, sollte dringend reagieren. Sonst wird es teuer!

© IMAGO/Sebastian Geisler

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Endlich Sommerferien! Viele Deutsche pfeifen in den Tagen vor ihrem langersehnten Urlaub aus dem letzten Loch und wollen nur noch abschalten. Doch bei der Vorbereitung auf die Reise sollten sich Urlauber auf die jeweiligen Bestimmungen in ihrem Zielort einstellen.

Beispiel gefällig? Frankreich hat etwa in vielen Städten Umweltzonen eingerichtet. Wer unvorbereitet mit seinem Wagen hineinfährt, dem droht ein üppiges Bußgeld. Doch wie kommt man an die französische Umweltplakette, was kostet sie und in welchen Regionen in Frankreich wird sie benötigt? Das alles erfährst du hier.

So kommen Urlauber an die Umweltplakette für Frankreich

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in allen französischen Städten und Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnenden Umweltzonen. Wer hier hineinwill, braucht die Crit’Air-Vignette. Die deutsche Umweltplakette wird in Frankreich nicht akzeptiert. Doch wie kommt man an die französische Variante? Ganz einfach online. Sie kann auf der Internetseite des französischen Umweltministeriums bestellt werden. Kostenpunkt: 4,91 Euro inklusive Versand. Clever investiertes Geld, wenn man bedenkt, was ein Verstoß kostet.

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So riskiert man ein Bußgeld von 68 Euro, wenn man ohne Plakette mit seinem Auto (bis 3,5 Tonnen) erwischt wird. Bei schwereren Autos sind es 135 Euro Strafe, wie der „ADAC“ weiß. Neben dauerhaften Umweltzonen gibt es auch temporäre, die nur gelten, wenn bestimmte Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Je nach Umweltzone und Fahrzeugart kann das Bußgeld bis zu 375 Euro betragen!

So sehen die Umweltzonen in Frankreich aus. Credit: IMAGO/SOPA Images/Romain Doucelin

Wer braucht die Umweltplakette in Frankreich?

Manche Autos sind von den Umweltzonen sogar komplett ausgeschlossen. Das betrifft etwa Autos, die vor dem 31.12.1996 zum Straßenverkehr zugelassen worden sind. Ihnen ist es bis auf einige lokale Ausnahmen untersagt, in die Umweltzonen in Frankreich hineinzufahren, genauso wie folgenden Fahrzeugen:

  • Motorräder, Trikes und leichte Quads zugelassen vor dem 1.6.2000
  • Leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) zugelassen vor dem 30.9.1997
  • Lkw und Busse zugelassen vor dem 1.10.2001

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Wohnmobile gelten dabei als Pkw, wenn ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Schwerere Wohnmobile werden als Lkw gewertet.


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Nach ADAC-Angaben gilt eine Ausnahme für Oldtimer mit offizieller H-Zulassung in Paris. Die französische Vignette wird auf der Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt. Bei Motorrädern sollten sie an einem gut sichtbaren, fest verbautem Teil angebracht werden. Autofahrer, die mit einem zu alten Fahrzeug unterwegs sind, sollten sich vor ihrer Reise informieren, ob es ihrer Zielregion temporäre Umweltzonen gibt und aktuell eine Schadstoffwarnung herrscht. Alle anderen sollten sich die französische Umwelt-Vignette zulegen, um sich Stress zu ersparen.