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Touristen kehren aus Urlaub zurück – beim Zoll folgt das böse Erwachen

Wer in den Urlaub fliegt, sollte sich informieren, welche hierzulande eingeführt werden dürfen. Sonst kann es bitter enden.

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Urlaub für wenig Geld: Das sind die zehn günstigsten Reiseziele Europas

Urlaub kann teuer sein. Aber es geht auch anders. Wir verraten die zehn günstigsten Reiseziele in Europa.

Der Sommer ist da und mit ihm auch die Sommerferien zahlreicher Schülerinnen und Schüler. Für viele Familien ist jetzt die optimale Zeit für einen Urlaub. Doch bei der Rückkehr kann es unter Umständen zu unschönen Überraschungen beim Zoll kommen.

Damit genau das nach dem Urlaub nicht passiert, klärt das Hauptzollamt Bremen nun über die wichtigsten Reisebestimmungen auf. Zudem gibt er Tipps darüber, wo du dich am besten informieren kannst.

Nach Urlaub – das erlaubt der Zoll

Auf der Zoll-Website und in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erfährst du, welche Souvenirs problemlos aus dem Urlaub eingeführt werden dürfen und welche nicht. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern gelten besondere Vorschriften. Abgabenfrei dürfen bestimmte Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgebracht werden:

  • Tabakwaren (ab 17 Jahren):
    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 g Rauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung
  • Alkohol (ab 17 Jahren):
    • 1 Liter Spirituosen über 22 Prozent Alkohol oder
    • 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 Prozent oder
    • eine Kombi der beiden Mengen sowie
    • 4 Liter Wein und 16 Liter Bier
  • Arzneimittel: Menge für den persönlichen Bedarf.
  • Kraftstoffe: Voller Hauptbehälter und bis zu 10 Liter zusätzlich.
  • Andere Waren:
    • Warenwert bis 300 Euro (bei Flugreisen bis 430 Euro),
    • unter 15 Jahren bis 175 Euro

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Innerhalb der EU gibt es zwar meist keine Einfuhrgrenzen, Genussmittel wie Alkohol oder Tabak unterliegen jedoch nationalen Verbrauchssteuern. Für Eigenbedarf gelten auch hier Richtmengen. Um Probleme nach dem Urlaub zu vermeiden, sollten mitgebrachte Waren stets im selben Transportmittel wie der Reisende befördert werden.

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Hier drohen dir hohe Strafen

Der Kauf von Reisesouvenirs aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten birgt Risiken. Der Zoll rät dringend davon ab, solche Produkte im Urlaub zu erwerben. Verstöße gegen Artenschutzgesetze werden mit hohen Strafen geahndet. Wichtige Infos findest du auf der Website artenschutz-online.de


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Laut Pressesprecher Volker von Maurich sollten Reisende vor ihrem Urlaub unbedingt die Zollbestimmungen prüfen, da „Unwissenheit vor Strafe nicht schützt.“ So bleibt der Urlaub ungestört, und böse Überraschungen am Zoll können vermieden werden. Besondere Vorsicht ist bei Souvenirs geboten.