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Verkehr: Achtung beim Auto pimpen! Bei dieser Veränderung droht ein Jahr Knast

Wer sein Auto pimpen will, sollte diese Regeln kennen. Sonst kann es im Verkehr richtig teuer werden oder sogar ins Gefängnis führen.

Wer sein Auto pimpen will, sollte diese Regeln kennen. Sonst kann es im Verkehr richtig teuer werden oder sogar ins Gefängnis führen.
© IMAGO / Steinach

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Im Verkehr gibt es auf den Straßen viele Vorschriften. Doch nicht nur auf der Straße gelten viele Regeln und Schilder, auch im Auto selbst gibt es einiges zu beachten. So gibt es Vorschriften über den Verbandskasten bis hin zur Parkscheibe im Auto.

Auch für Kfz-Kennzeichen gibt es Regeln, die immer wieder erneuert werden. Wie man zum Beispiel sein Nummernschild am Auto anbringt, war bisher nicht klar geregelt. Doch nun ist Schluss mit Saugnäpfen und Magneten, und die neue Vorschrift lautet: „Nummernschilder müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“. Kann man dann wenigstens sein Nummernschild mit Aufklebern hübsch verzieren? Oder das Nummernschild auf andere Art und Weise verändern?

Verkehr: Regeln für dein Kennzeichen

Ein lustiger Sticker oder ein Smiley-Aufkleber peppen das Autokennzeichen sofort auf. Aber darf man das überhaupt? Diese Frage beantwortete Tom Louven, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, gegenüber der „Bild“-Zeitung. So ist das Anbringen von Aufklebern oder Landeswappen nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 65 Euro geahndet werden.


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Viel schlimmer als Sticker sind aber die Antiblitzfolien. Mit ihnen trickst der eine oder andere Autofahrer gerne mal die Radarfallen der Polizei aus. Dass das verboten ist, liegt natürlich auf der Hand, doch die Strafe dafür ist sehr hoch. „Bei Kennzeichen-Missbrauch kann es neben Geldstrafen auch zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, Fahrverbot, bis zu drei Punkten in Flensburg oder Entzug der Fahrerlaubnis kommen“, warnt der Rechtsanwalt bei der „Bild-Zeitung“.


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Und auch, wenn das Kennzeichen durch Schnee, Matsch oder anderen Dreck verschmutzt ist, kann der Fahrer dafür verantwortlich gemacht werden. Denn wenn im Verkehr das Kennzeichen unlesbar oder die Prüfplakette verdeckt ist, sind fünf Euro Verwarnungsgeld fällig.