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Verkehr: Bei Rot trotzdem fahren? Diese 3 Regeln haben die wenigsten Autofahrer auf dem Schirm

Im Verkehr gibt es so einige Regeln für Autofahrer zu beachten. Doch wusstest du, dass man die rote Ampel in drei Ausnahme-Situationen überqueren darf?

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Wer oft auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, wird sich über das Verkehrszeichen 467 freuen. Was es damit auf sich hat und was zu beachten ist, erfährst du im Video.

Der Verkehr auf der Straße kann manchmal ganz schön wuselig und unübersichtlich sein. Kein Wunder, dass es deshalb viele Regeln im Straßenverkehr gibt, an die sich jeder Autofahrer halten muss. Die einen sind den meisten mal mehr, mal weniger bekannt.

Klar ist: An der roten Ampel müssen Autofahrer halten. Doch ein manchen Fällen dürfen sie auch regelkonform über eine rote Ampel fahren. Ja, richtig gehört! Es gibt insgesamt drei Ausnahmen. Doch kennst du diese besonderen Fälle?

Kennt ihr diese Regeln im Verkehr?

Vorweg: Schaltet die Ampel auf Rot, muss natürlich jeder Autofahrer im Verkehr stehen bleiben. Nicht umsonst ist die Strafe beim Überfahren einer roten Ampel so hoch – denn das kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten. Doch drei Ausnahmen gibt es. Die wohl bekannteste Regel, eine rote Ampel einfach so zu überkreuzen, ist der grüne Pfeil beim Rechtsabbiegen.

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Wichtig hierbei: Der Autofahrer muss zunächst immer an der Haltelinie anhalten. Auch querende Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Erst dann darf man abbiegen. Wer nicht anhält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Doch der Grünpfeil ist nicht die einzige Ausnahme.

Auch diese zwei Ausnahmen gibt es

Und zwar, wenn ein Martinshorn erklingt und Blaulicht im Rückspiegel zu erkennen ist. In dieser Situation ist der Fahrer im Verkehr sogar verpflichtet, über Rot zu fahren, um der Feuerwehr, dem Rettungswagen oder der Polizei Platz zu machen. Aber Achtung: Auch hier gilt wieder, Vorsicht ist besser als Nachsicht. Will heißen, dass man nicht einfach Gas geben und losfahren sollte. Laut Straßenverkehrsordnung darf die rote Ampel vorsichtig überfahren werden. Danach muss man aber dennoch auf Grün warten.


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Die dritte und letzte Ausnahme ist sicher dem einen oder anderen Autofahrer im Verkehr auch schon mal passiert: Die Ampel schaltet sich einfach nicht auf Grün. Aber keine Sorge! Versauern muss niemand an einer roten Ampel. Denn im Bußgeldkatalog steht: „Manchmal kann es auch vorkommen, dass eine Ampel defekt ist. Bleibt eine Lichtzeichenanlage beispielsweise dauerhaft rot, können Sie nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten weiterfahren.“ Auch hier gilt wieder äußerste Vorsicht walten zu lassen beim Überqueren.