Paukenschlag in Berlin! Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Sind nun die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linke im Bundestag an der Reihe, im Sinne der wehrhaften Demokratie einen Verbotsantrag zu stellen? Eigentlich kann es jetzt keine Ausrede mehr geben…
Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt, hat sich bestätigt. Laut Verfassungsschutz hat sich diese Vermutung in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
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AfD-Parteiverbot jetzt realistischer
Zuvor waren bereits die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Nun also die Gesamtpartei! Grundlage der jetzt getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des Verfassungsschutzes, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist.
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilt die Behörde in einer Pressemitteilung am Donnerstag (2. Mai) mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Die AfD betrachte deutsche Staatsangehörige mit muslimischen Hintergrund „als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“.
Umdenken in Politik, Medien und Öffentlichkeit?
Damit dürfte die Diskussion um ein Parteiverbot neuen Auftrieb erhalten. Die AfD ist die zweitstärkste Kraft im Bundestag und liegt in manchen aktuellen Umfragen sogar vor der Union.
Erste Reaktionen aus der Politik:
- Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD: „Jetzt ist eine klare gemeinsame Antwort des Rechtsstaates notwendig. Mit unseren Koalitionspartnern stimmen wir uns zum weiteren Umgang mit der AfD ab.“
- Britta Haßelmann, Co-Fraktionschefin der Grünen: „Wer weiter ihre ‚Normalisierung‘ fordert, verharmlost eine Partei, die unserer Verfassung den Kampf ansagt. Brandgefährlich für Demokratie und Rechtsstaat. Parlament und Bundesregierung werden sich deshalb erneut der Frage eines AfD-Verbotsverfahrens stellen müssen. Auch CDU/CSU müssen sich jetzt den Gefahren, die von dieser Partei ausgehen stellen.“
- Konstantin von Notz, stellv. Fraktionsvorsitzender Grünen: „Alle Instrumente zum Schutz unserer Verfassung müssen geprüft werden und zur Anwendung kommen.“
- Paula Piechotta, Bundestagsabgeordnete der Grünen: „Gut, dass wir mit dem Gutachten noch die Bundestagswahl abgewartet haben. Nicht. Aber wenn jetzt auch der Verfassungsschutz offiziell bestätigt, dass die gesamte AfD rechtsextrem ist, dann können wir ja jetzt bitte endlich das Verbotsverfahren starten.“
- Ministerpräsident Markus Söder, CSU-Chef: „Das Ergebnis des Verfassungsschutzes ist ein finaler Weckruf.“
- Noch-Kanzler Olaf Scholz, SPD, auf dem Kirchentag zum Verbotsverfahren: „Ich finde, das ist eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf!“, „Ich bin gegen einen Schnellschuss und werde deshalb auch nicht sagen, so sollten wir es machen.“
Die AfD-Führung um Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigten bereits an, sich „juristisch zur Wehr“ zu setzen.
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Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es eine fraktionsübergreifende Initiative, koordiniert vom CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Er konnte aber nicht ausreichend viele Unterstützer unter den Abgeordneten für einen Verbotsantrag mobilisieren. Wanderwitz sitzt nach der Wahl nicht mehr im Parlament – doch das Anliegen könnte nun erneut aufgegriffen werden.
Möglich ist auch, dass diese neue Einschätzung des Verfassungsschutzes zu einem Umdenken auch in Medien und der Öffentlichkeit im Umgang mit der AfD führen wird. Der „Monitor“-Redaktionsleiter Georg Restle (ARD) schreibt auf X: „Eine Entscheidung, die Folgen haben muss, auch für den ÖRR. Eine ‚Gleichbehandlung‘ von Rechtsextremisten verstößt gegen den Programmauftrag. Verfassungsfeinden darf keine Bühne gegeben werden. Nicht in Talks, nicht in der Tagesschau.“