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Steuer zum neuen Cannabis-Gesetz: Muss dir dein Arbeitgeber den Stoff zahlen?

Cannabis rauchen und das vom Chef bezahlt? Durch eine Regelung in der Steuer könnte das bald Realität werden.

Cannabis-Steuer könnte das Kiffen am Arbeitsplatz bald möglich machen.
© IMAGO/Sabine Gudath

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Am 1. April ist es so weit: Dann ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis pro Person in Deutschland legal und das nicht mehr nur für Cannabis-Patienten, sondern auch für diejenigen, die den Spaßfaktor suchen. Wie der Konsum in der Gesellschaft gehandhabt wird, werden die kommenden Monate zeigen.

Wird nur nach Feierabend in der Kneipe oder Bar gekifft, oder auch zwischendrin, wie die Kippe nach dem Essen? Wird Cannabis am Arbeitsplatz gestattet sein? Eine Regelung in der Steuer würde es sogar möglich machen, dass der Arbeitgeber den Stoff der Angestellten finanzieren kann.

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Steuer-Vorteil für Cannabis

Kiffen und der Chef bezahlt es? Laut einer Steuerregelung könnte das bald möglich sein, erklärt der Steuerexperte Fabian Walter, auch genannt „Steuerfabi“ auf Instagram. Die Lohnsteuerrichtlinie 19.6 LStR ermöglicht es Arbeitgebern, legale Genussmittel am Arbeitsplatz für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen – und das ohne eine Steuer auf diese Güter zahlen zu müssen. Das bezieht sich bis jetzt beispielsweise auf leicht alkoholische Getränke wie Bier, die nach der Arbeitszeit konsumiert werden können. Ab dem 1. April betrifft diese Regelung dann aber auch Cannabis.

Das neue Gesetz, das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) freigegeben wurde und am 1. April in Kraft tritt, verbietet den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nicht. In der Theorie könnte der Arbeitgeber den Cannabis-Konsum für seine Angestellten also anbieten und das sogar steuerfrei.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfehlen allerdings, den Konsum vom Cannabis während der Arbeitszeit zu verbieten. Auch der Konsum von Alkohol sei in vielen Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen klar geregelt. Zu hoch sei beispielsweise die Verletzungsgefahr in vielen Betrieben.

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„Upgrade zum Obstkorb in der Kaffeeküche“

Dennoch kommen die Aussichten auf das Kiffen mit dem Chef in der Kommentarspalte unter Walters Video gut an. Ein User kommentiert: „Der erste Arbeitgeber, der das macht, wird sich vor Arbeitnehmern nicht retten können“. Eine andere freut sich: „Das ist doch mal ein Upgrade zum Obstkorb in der Kaffeeküche!“


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Doch auch unter den Usern gibt es kritische Stimmen zum Thema Cannabis am Arbeitsplatz. Einer kommentiert: „Ja, was will ich dann mit lauter bekifften Vollpfosten an Millionen teuren Maschinen? Danke nein.“