Wer regelmäßig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG in Berlin unterwegs ist – insbesondere den U-Bahnen – dem wird es sicherlich längst aufgefallen sein: die digitalen Info-Tafeln in den einzelnen Waggons der Züge.
Egal ob die Wettervorhersage, kurze Quizrunden oder aktuelle News: Mit einem Blick auf den Monitor ist man innerhalb von wenigen Minuten bestens informiert. Doch das könnte sich bald ändern…
Neue Technik bei der BVG könnte Veränderungen mit sich bringen
Wie aus einer Anfrage des Linke-Abgeordneten Kristian Ronneburg an den Berliner Senat hervorgeht, ende nämlich der Vertrag mit dem sogenannten „Berliner Fenster“ und der BVG im Jahr 2030. Wie es danach weitergehen soll? Da musste selbst der Senat bei den Berliner Verkehrsbetrieben nachhaken.
„Die Strategie zur Fortführung oder Beendigung des Gestattungsvertrags hängt maßgeblich davon ab, wie lange die Fahrzeuge mit der verbauten Technik noch im Einsatz sind“, teilte das Unternehmen darauf hin mit. Der aktuelle Vertrag sehe es allerdings vor, dass man die verbaute Technik auch nach dem Auslaufen der Vertragszeit weiter nutzen könne.
Darauf hat die BVG keinen Einfluss
Allerdings stehen bei der BVG bereits neuere Modelle mit anderer Technik in den Startlöchern, die das „Berliner Fenster“ möglicherweise nicht ausspielen können. „Grundsätzlich dienen Anzeigesysteme in den Fahrzeugen primär der Fahrgastinformation. Ob und wie in Zukunft ein Fahrgastfernsehen auch in den neuen Baureihen J/JK, die nicht mehr mit Anzeigesystemen der Berliner Fenster GmbH ausgestattet werden, ergänzt wird, ist aktuell nicht entschieden“, so die BVG weiter.
Einfluss darauf, was auf den Monitoren in den Zügen ausgespielt wird, hat das Unternehmen aber übrigens nicht: „Das Angebot und die Contentauswahl des Fahrgastfernsehens des Berliner Fensters liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich der Berliner Fenster GmbH.“ Lediglich bei „rassistischen, sexistischen und gewaltverherrlichenden Inhalte“ gebe es Beschränkungen im Rahmen der Ausstrahlung.
Mehr News:
Der Vertrag zwischen der BVG und dem „Berliner Fenster“ könne allerdings nur dann vor der Frist aufgelöst werden, wenn es „einen wichtigen Grund“ dafür gebe. Damit bleibt zu hoffen, dass den Fahrgästen die Informationen also noch mindestens bis zum 31. Dezember 2030 zur Verfügung stehen werden.