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BER-Reisende aufgepasst: Vorsicht bei ETA-Anträgen für Großbritannien

Beim ETA-Antrag für Großbritannien ist höchste Vorsicht geboten. Worauf BER-Reisende unbedingt achten müssen.

© IMAGO/Rüdiger Wölk

Flughafen BER: Das ist Berlins Chaos-Airport

Reisende vom Flughafen BER benötigen seit dem 2. April 2025 ein ETA, wenn sie nach Großbritannien reisen möchten. Ohne ist eine Einreise nicht mehr möglich, sofern kein anderes Visum oder Aufenthaltstitel vorliegt.

Vor dem Abflug müssen Passagiere daher unbedingt daran denken, ein ETA zu beantragen. Dies geht bei der britischen Regierung online oder über eine App. Auch diverse Anbieter im Internet besorgen vermeintlich ETAs oder bieten Hilfe beim Ausfüllen des Formulars an – hier ist aber höchste Vorsicht geboten.

Darauf müssen BER-Reisende beim ETA-Antrag unbedingt achten

Sucht man im Internet nach „ETA Großbritannien beantragen“ bekommt man diverse Webseiten angezeigt, die einem die Einreisegenehmigung besorgen. Um die der britischen Regierung allerdings zu finden, muss man genau hinschauen. Sie findet sich meist nicht unter den ersten Suchergebnissen.

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BER-Passagiere sollten nicht voreilig eines der ersten Suchergebnisse auswählen, sondern sichergehen, dass sie auf der offiziellen Seite der Regierung (gov.uk/eta) sind oder die App des Innenministeriums nutzen. Zwar bieten diverse Drittanbieter ebenfalls die ETA an oder bieten Unterstützung dabei – oft verlangen sie dafür aber deutlich überteuerte Preise. Nicht selten handelt es sich auch um Betrüger, die schnell mal 100 Euro in Rechnung stellen. Wichtig zu wissen: Das ETA kostet 16 Pfund, also etwa 19 Euro.

Das kannst du tun, wenn du auf Betrüger reingefallen bist

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt Reisende vor Drittanbietern und ihrem Service: „Die ETA wird dadurch nicht automatisch ausgestellt. Betroffene müssen den Antrag oft noch einmal über die offizielle Seite stellen.“

Doch woran lassen sich Drittanbieter erkennen? Laut Verbraucherzentrale können Reisende auf mehrere Dinge achten. Als Warnzeichen gelten: Die Webseiten werden in den Suchergebnissen als „Anzeige“ gekennzeichnet, der Preis wird zunächst nicht kommuniziert, das Impressum fehlt und der Anbieter sitzt im Nicht-EU-Ausland.


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Sollten Passagiere, die vom BER nach Großbritannien fliegen, auf Betrüger reingefallen sein, gilt: Belege sichern, Rückzahlung fordern und Bank informieren. Doch am besten man lässt es erst gar nicht so weit kommen.

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