Die Anzahl wohnungsloser Minderjähriger, die durch Berliner Behörden betreut werden, hat in den letzten fünf Jahren stark zugenommen. Zum 31. Januar 2025 meldete die Senatssozialverwaltung 15.710 Betroffene, während es 2024 noch 13.480 waren. Dieser Anstieg zeigt die Dringlichkeit besserer Lösungen für wohnungslose Kinder und Jugendliche.
Zahlen in Berlin machen betroffen
Als minderjährig gelten Personen unter 18 Jahren. Den Großteil der Berliner Minderjährigen (15.595) brachte man nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) unter. Zuständig hierfür sind die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Auch Geflüchtete mit positivem Asylbescheid fallen darunter. Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf waren mit jeweils 1.745 wohnungslosen Minderjährigen besonders betroffen.
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Berliner Wohnungsnot verschärft Situation
Die Senatssozialverwaltung betont, dass betroffene Minderjährige möglichst kurz in Übergangseinrichtungen wohnen sollen. Das sei wegen des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin jedoch oft nicht umsetzbar. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf verzeichnete mit 710 untergebrachten Jugendlichen die niedrigste Zahl.
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