Die Eigentümerin und Vermieterin eines Gebäudes in Berlin-Reinickendorf hat die Mietverträge mit der AfD gekündigt. Die Kündigungen erfolgten fristlos und hilfsweise fristgerecht.
Als Begründung führt die Klägerin die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses an. Konkret geht es um eine Wahlparty der AfD im Innenhof des Berliner Gebäudes anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Bei dieser Veranstaltung wurde die Gebäudefassade unter anderem mit dem Logo der Partei beleuchtet.
Berlin: AfD soll jetzt raus!
Die Vermieterin wirft der AfD zudem vor, keine Genehmigung für die Nutzung der Hofflächen oder der Fassade eingeholt zu haben. Sie betont, dass diese Flächen nicht Bestandteil der Mietverträge seien. Weiterhin beklagt sie, dass die Polizei während der Party den Zugang zum Gebäude für mehrere Stunden gesperrt habe. Dadurch sei es anderen Mietern unmöglich gewesen, das Haus zu betreten.
Am 20. Mai 2025 erhielt die AfD die Klage im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens. Bis Ende Juni muss die Partei eine Stellungnahme einreichen. Alternativ kann sie eine Fristverlängerung beantragen. Das Gericht plant voraussichtlich eine mündliche Verhandlung, ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.
DAS sagt die AfD zu den Vorwürfen
Die AfD weist alle Vorwürfe zurück. „Wir werden uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Klage zur Wehr setzen“, sagte der Bundesschatzmeister Carsten Hütter. Er erklärte, dass die Partei in dem Gebäude mehrere Mietverträge habe, die auch Außenflächen umfassen sollen.
Diese Mietverträge liefen laut Hütter bis 2027. Außerdem betonte er: „Wir gehen davon aus, dass wir die Mietverträge für unsere Bundesgeschäftsstelle bis zum Auslaufen der Verträge erfüllen werden.“
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Dieser Rechtsstreit betrifft ein politisch sensibles Gebäude in Berlin, das auch als Bundesgeschäftsstelle der AfD dient. Die Parteien streiten nun über die Frage, ob die Nutzung der Außenflächen in Berlin im Zusammenhang mit den Mietverträgen legitim ist. Wann eine endgültige Klärung des Konflikts erfolgt, bleibt ungewiss.
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